Papst ermöglicht Seligsprechungsprozess für Hamel

Für den von Islamisten ermordeten französischen Priester Jacques Hamel wird ein Seligsprechungsverfahren eröffnet. Das kündigte Rouens Erzbischof Dominique Lebrun nach einer Messe in Hamels Kirche in Saint-Etienne-du-Rouvray am Sonntag an.

Wie die französische Erzdiözese am späten Sonntagabend weiter mitteilte, hat Papst Franziskus die übliche Wartefrist von fünf Jahren nach dem Tod einer Person für den Beginn des Verfahrens aufgehoben. Lebrun hatte in dem Gotteshaus in Saint-Etienne-du-Rouvray einen Sühneritus vollzogen und die erste Messe seit der Bluttat gefeiert.

Dominique Lebrun, Erzbischof von Rouen, feiert in dem Gotteshaus in Saint-Etienne-du-Rouvray einen Sühneritus

APA/AFP/Charly Triballeau

Dominique Lebrun, Erzbischof von Rouen, feierte in Saint-Etienne-du-Rouvray die erste Messe seit dem Mord

Als Märtyrer „schon selig“

Der 85-jährige Hamel war am 26. Juli während eines Gottesdienstes in seiner Kirche Saint-Etienne von zwei Männern brutal ermordet worden. Die Terrormiliz Islamischer Staat reklamierte die Tat für sich. Papst Franziskus bezeichnete den Geistlichen in einer Gedenkmesse im Vatikan am 14. September als Märtyrer, der „schon selig“ sei.

Mit dem Gottesdienst am Sonntag war das Gotteshaus in Saint-Etienne-du-Rouvray wieder geöffnet worden. Die Zeitung „Le Figaro“ sprach von einer „Zeremonie voller Emotionen und Symbole“, zu der eine Prozession zur Kirche gehörte. Erzbischof Lebrun hatte bereits zuvor dem italienischen bischöflichen Pressedienst SIR gesagt, die Mörder Hamels hätten „einen Priester töten wollen und einen Märtyrer geschaffen“.

Gewöhnlich Wunder nötig

Damit eine verstorbene Person in katholischen Kirchen offiziell als Seliger oder Heiliger verehrt werden darf, ist üblicherweise ein kirchenamtliches Prüfverfahren nötig. Dieses wird in zwei Schritten in der betreffenden Diözese und in Rom durchgeführt.

Foto von Jacques Hamel

APA/AFP/Marco Zeppetella

Der ermordete französische Priester Jacques Hamel

Für eine Seligsprechung ist neben dem Nachweis eines „heroischen Tugendgrads“ auch der Nachweis eines Wunders nötig, das auf Fürbitte des Seligsprechungskandidaten gewirkt wurde. Dieses Erfordernis entfällt bei Märtyrern.

Im Fall von Mutter Teresa von Kalkutta (1910-1997) rückte Papst Johannes Paul II. ebenfalls von der Fünf-Jahres-Frist ab und erlaubte eine Aufnahme des Verfahrens zwei Jahre nach ihrem Tod. Das Seligsprechungsverfahren für ihn selbst begann mit Erlaubnis Benedikts XVI. sogar schon drei Monate nach seinem Tod im April 2005.

religion.ORF.at/KAP

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