Chinesisches Anti-Islam-Gesetz tritt in Kraft
Laut Gesetz sind neben dem Schleier und „abnormalen“ Bärten künftig auch religiöse Hochzeits- und Beerdigungszeremonien als „Zeichen eines religiösen Extremismus“ untersagt, wie der vatikanische Pressedienst Asianews berichtete.
Rechtfertigung Kampf gegen Terror
Von den 22 Millionen Einwohnern Xinjiangs gehören knapp die Hälfte dem muslimischen Turkvolk der Uiguren an. Die Regierung rechtfertigte das Gesetz als notwendigen Schritt im Kampf gegen islamistischen Terror, religiösen Fundamentalismus und Separatismus.
Reuters/Carlos Barria
Insgesamt verbietet das Gesetz 15 religiöse Verhaltensweisen, die als Störung der säkularen Ordnung aufgefasst werden könnten. Dazu zählt unter anderem die Weigerung von Eltern, ihre Kinder am nationalen Bildungssystem teilnehmen zu lassen. Ferner dürfen Muslime erst ab dem 18. Lebensjahr die Moschee besuchen. Imame müssen ihre Freitagspredigten zuvor Regierungsstellen zur Überprüfung vorlegen.
Auch Fasten gesetzlich beschränkt
Muslimen ist es auch untersagt, die islamischen Reinheitsgebote außer bei Lebensmitteln im gesellschaftlichen Leben einzufordern. Es gelte, eine religiöse Einmischung in das säkulare Leben nicht muslimischer oder nicht religiöser Menschen zu verhindern. Auch das Fasten im Ramadan unterliegt künftig gesetzlichen Beschränkungen.
Ein Großteil der im Gesetz verankerten Vorschriften galt in Xinjiang bereits seit Jahren in Form von Direktiven der Kommunistischen Partei. Menschenrechtler kritisierten das Gesetz als weiteren Verstoß Pekings gegen die Religionsfreiheit.
religion.ORF.at/KAP
Mehr dazu:
- China: Kaum Reisefreiheit für religiöse Minderheiten
(religion.ORF.at; 13.7.2015)