US-Bischöfe besorgt über Einreisedekrete

Die katholischen Bischöfe in den USA befürchten große Probleme für Flüchtlinge und Muslime aus den sechs Ländern, die von den beschlossenen Einreisebeschränkungen betroffen sind.

Die amerikanische Bischofskonferenz (USCCB) äußerte sich am Dienstagabend (Ortszeit) besorgt über die Lage derjenigen Menschen, die ab Donnerstag in zahlreichen US-Transitzonen an Flughäfen festsitzen könnten. Dann wird das vom obersten US-Gericht leicht eingeschränkte Einreisedekret von US-Präsident Donald Trump wirksam.

Hilfe für Flüchtlinge

Die Direktorin für Migrations- und Flüchtlingsdienste bei der USCCB, Ashley Feasley, sagte der katholischen Presseagentur CNS, sie sehe große Probleme für einzelne Personen, die zwar in Richtung USA unterwegs, aber faktisch noch nicht angekommen seien. Priorität habe für die Bischöfe die Sicherheit der Flüchtlinge, die auf dem Weg sind. Diese sollten ihr Ziel auch erreichen können.

Der Oberste Gerichtshof hatte am 26. Juni eine einstweilige Verfügung gegen das Dekret bis zur Hauptverhandlung in der Sache aufgehoben. Diese Verfügung hätte Flüchtlingen und Migranten aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern die Einreise in die USA vorläufig weiter gestattet. Konkret geht es um Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen.

Ausnahmen für „bona fide“-Beziehungen

Das Gericht hatte die ursprüngliche Auslegung der Präsidentenentscheidung dahingehend korrigiert, dass Menschen einreisen dürfen, die glaubwürdig enge („bona fide“) Beziehungen zu Familienangehörigen in den USA nachweisen können oder in den USA arbeiten oder studieren.

Was genau unter diesen „bona fide“-Beziehungen zu einer Person oder Institution in den USA zu verstehen ist, ist allerdings weiter umstritten. So heißt es etwa, Halb- und Stiefgeschwister, Schwiegersöhne und -töchter sowie Eltern und Schwiegereltern dürften einreisen, aber nicht Neffen und Nichten, Cousins und Cousinen, Schwager und Schwägerin sowie Großeltern.

Vieles offenbar Auslegungssache

Wer bereits ein Visum oder eine permanente US-Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) hat, soll - anders als zunächst geplant - auch weiter einreisen können. Das gelte auch für Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft, anerkannte Asylsuchende und Menschen mit akzeptiertem Flüchtlingsstatus, heißt es weiter.

„Wir fordern die Verwaltung dringend auf“, so die Flüchtlingsbeauftragte der Bischofskonferenz, Ashley Feasley, „mehr Klarheit über die Interpretation der Exekutivverordnung“ zu schaffen. Das Oberste Gericht, der Supreme Court, will sich erst im Oktober wieder zur Sache äußern.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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