Evangelische: Keine pauschale Gottesdienstabsage

Angesichts der jüngsten Maßnahmen der Bundesregierung gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus hält sich die evangelische Kirche in Österreich an die staatlichen Vorgaben. Pauschale Absagen von Gottesdiensten gibt es nicht.

Gottesdienste mit weniger als 100 Besucherinnen und Besuchern finden normal statt. „Gerade in Zeiten der Sorge ist das gemeinsame Gebet, die Feier des Gottesdienstes und die Bitte um den Segen umso wichtiger und stärkender“, sagte der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka in einer Aussendung des evangelischen Pressedienstes am Mittwoch.

Die Feier des Abendmahls könne allerdings zum Schutz aller vorerst ausgesetzt werden: „Für Evangelische bietet der Gottesdienst auch dann die Fülle des Heils, wenn man darin nicht Abendmahl feiert“, unterstreicht der Bischof.

„Geeignete Maßnahmen“

Am Dienstag hatte die Bundesregierung angeordnet, bis April Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 Personen zu untersagen. Betroffen sind im kirchlichen Leben davon vor allem Gottesdienste z.B. bei Hochzeiten, Beerdigungen oder größere Sonntags- bzw. Feiertagsgottesdienste.

Michael Chalupka

APA/EPD/USCHMANN/HANETSEDER

Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka hat „Vertrauen in das notwendige Fingerspitzengefühl, das Verantwortungsbewusstsein und die Kreativität der Verantwortlichen“.

Hier empfiehlt Chalupka, „mit jeweils für die konkrete Situation geeigneten Mitteln“ zu reagieren. So könne etwa ein zweiter Gottesdiensttermin angesetzt werden, um in kleineren Gruppen zu feiern, Veranstaltungen könnten im Freien stattfinden oder Videoschaltungen in geeignete Räume vorgenommen werden.

Schutz der Schwachen „Gebot der Stunde“

Der Bischof sieht den Schutz der Schwachen als Gebot der Stunde „Falls der Gottesdienst doch abgesagt werden müsste, soll zumindest die Kirche für das Gebet geöffnet und ein seelsorgerliches Gesprächsangebot gewährleistet sein.“ Zwar gelte das Recht auf freie Religionsausübung weiterhin, so Chalupka, das müsse aber mit dem Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit sowie mit öffentlichen Interessen abgewogen werden.

Besonders auf die „schwächsten und am stärksten gefährdeten Personen“ sei dabei Bedacht zu nehmen. „Ich habe hierbei vollstes Vertrauen in das notwendige Fingerspitzengefühl, das Verantwortungsbewusstsein und die Kreativität der Verantwortlichen in den evangelischen Pfarrgemeinden“, so Chalupka, der sich am Dienstag auch in einem Informationsschreiben direkt an die Verantwortlichen in den Pfarrgemeinden gewandt hat.

religion.ORF.at/epdÖ

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