Polen: Verfassungsgericht soll Schächtverbot prüfen

Polens jüdische Gemeinden haben sich nach dem gesetzlichen Verbot des Schächtens an das Verfassungsgericht gewandt. Eine muslimische Beschwerde soll nächste Woche folgen.

Der Verband der jüdischen Gemeinden Polens hat sich am Freitag an das Verfassungsgericht gewandt. Es soll prüfen, ob das im Juni vom Parlament beschlossene Verbot des rituellen Schlachtens gegen die Europäische Grundrechtskonvention verstößt. Ein ähnlicher Antrag der muslimischen Gemeinschaft solle voraussichtlich in der kommenden Woche beim Verfassungsgericht eingereicht werden, berichtete die polnische Nachrichtenagentur PAP.

Juden und Muslime in Polen sehen nach dem Verbot des Schächtens in Polen die Einhaltung religiöser Speisevorschriften gefährdet. Fleisch gilt nur dann als koscher oder halal, wenn das Fleisch ausgeblutet ist und das Tier mit einem einzigen Schnitt durch die Halsschlagader getötet wurde.

Tierschutz gegen Religionsfreiheit

Tierschützer hatten diese Art der Schlachtung als grausam verurteilt - eine Meinung, die von den Abgeordneten bei der Entscheidung über das Schächtverbot geteilt wurde. Jüdische Organisationen und das israelische Außenministerium verurteilten das Gesetz als Beschränkung der Religionsfreiheit.

Auch Landwirte und Fleischproduzenten kritisierten das Gesetz. Etwa 30 Prozent der polnischen Rindfleischexporte stammen aus Schlachtungen nach islamischen oder jüdischen Vorschriften und gehen unter anderem in die Türkei, nach Israel und in arabische Länder.

dpa

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