Kultusgemeinde: Limits für Synagogen und Feiern
Sobald die Zahl von 100 Personen in einem geschlossenen Raum erreicht wird, muss weiteren Personen der Zugang zum Raum verwehrt werden, hieß es am Mittwoch in einer Mitteilung an die Mitglieder. Sie wurden auch dazu aufgefordert, Abstand zu halten.
Die Einhaltung dieses Erlasses liege in der Verantwortung jedes Veranstalters, Betvereins und Objektbetreibers, betonte die IKG, die schon vor längerem einen eigenen Krisenstab zum Umgang mit dem Coronavirus eingerichtet hat.
Sitzplatz dazwischen freihalten
Nicht nur die Limits für 100 Personen in geschlossenen Räumen sowie 500 im Freien gelten nun. Es wird auch dazu aufgefordert, Abstand zu halten - „am besten, indem mindestens ein Sitzplatz zwischen zwei Personen frei bleibt“.
Vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner des Elternheims Maimonides Zentrum seien einem besonders hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt, merkte die IKG außerdem an. Aus diesem Grund habe man Besuche von externen Personen, auch Angehörigen, bereits eingeschränkt. Auch auf wahrscheinliche Schulschließungen sowie Hygienebestimmungen wurden die Gemeindemitglieder hingewiesen.
religion.ORF.at/APA
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