Karfreitag: Katholische Aktion will Feiertag für alle

Die Katholische Aktion (KAÖ) hat sich nach dem EuGH-Urteil zum Karfreitag für einen gesetzlichen Feiertag für alle an diesem Datum ausgesprochen.

Dieser Tag habe auch für Katholiken einen besonderen Stellenwert, erklärte Präsident Leopold Wimmer am Donnerstag in einer Aussendung. Ein „Eintausch“ etwa gegen den Ostermontag oder den Pfingstmontag kommt für die Laienorganisation aber nicht infrage. „An diesen Tagen finden zahlreiche kirchliche Veranstaltungen statt und werden kirchliche Brauchtümer gepflegt. Sie abzuschaffen wäre auch ein Schlag gegen das ehrenamtliche Engagement.“

Die beiden Feiertage hätten aber auch für Beziehungspflege eine wichtige Bedeutung, „da sie Gelegenheit zu größeren Familientreffen, Feiern oder gesellschaftlichen Zusammenkünften, die sonst oft nur schwer unterzubringen wären, bieten“, gab Wimmer zu bedenken. Vieles davon wäre bedroht und auch der Tourismus würde Einbußen verzeichnen. „Die vermeintliche Lösung, einfach Feiertage zu verschieben bzw. einzutauschen, ist sehr problematisch“, so auch KAÖ-Vizepräsident Armin Haiderer im Gespräch mit Kathpress.

Feiertag kein „Verschubmaterial“

Die KAÖ appellierte an die Regierung, eine Entscheidung zu treffen, „die nicht nur wirtschaftliche Interessen im Fokus hat“ und begrüßte die Initiative, den Karfreitag zu einem gesetzlich anerkannten Feiertag zu machen. „Natürlich ist es wichtig, auch die wirtschaftliche Seite zu sehen, aber Feiertage einfach als Verschubmaterial zu verwenden, ist nicht zielführend“, so Haiderer. Auch die katholische Bischofskonferenz hatte sich davor klar gegen einen derartigen Tausch positioniert.

Fastentuch im Gurker Dom

APA/Ellersdorfer/Diözese Gurk

Fastentuch im Gurker Dom: Auch für Katholikinnen und Katholiken ist der Karfreitag zentral

Grundsätzlich begrüßte die KAÖ die Initiative aber, den bisher für Protestanten arbeitsfreien Karfreitag zu einem gesetzlich anerkannten Feiertag zu machen, da dieser Tag auch für Katholiken einen besonderen Stellenwert habe, erklärte Wimmer.

Katholiken sprechen mit Blümel

Die Spitze der katholischen Kirche bestätigte gegenüber der APA, dass Kultusminister Gernot Blümel (ÖVP) bereits Kontakt in der Sache aufgenommen habe. Allerdings habe es sich dabei lediglich um informelle Gespräche gehandelt, zu einem Treffen sei es bisher noch nicht gekommen, sagte ein Sprecher der Bischofskonferenz auf APA-Anfrage. Das Bundeskanzleramt peilt jedenfalls Gespräche in größerer Runde mit allen Betroffenen an, wie es zuletzt hieß.

Am Dienstag war es zu einem ersten offiziellen Gespräch zwischen Blümel und dem evangelisch-lutherischen Bischof Michael Bünker zum Karfreitag gekommen. Bünker zeigte sich danach zufrieden, elf Varianten für eine Lösung lägen auf dem Tisch. Der evangelische Bischof war es auch, der zuerst einen Tausch mit einem katholischen Feiertag vorgeschlagen hatte. Nach juristischer Skepsis liebäugelt er nun mit dem Vorschlag, einen flexiblen zusätzlichen Urlaubstag für alle einzuführen.

Methodisten „pragmatisch“

Einen solchen flexiblen Feiertag, von dem auch andere Religionen wie Menschen ohne Bekenntnis profitieren würden, befürwortet auch der methodistische Superintendent Stefan Schröckenfuchs - zumindest aus „pragmatischer Sicht“, wie er zur APA sagte. Rein theologisch sprach er sich aber für den Karfreitag als Feiertag für alle aus. Seine Überlegung: Wie etwa um Weihnachten würde dann auch zu Ostern etwas Ruhe einkehren.

Eine offizielle Einladung zu Gesprächen haben auch die ebenfalls betroffenen Methodisten noch nicht vom Kanzleramt erhalten. Schröckenfuchs betonte aber, dass er sich durch Bünker in der Sache gut vertreten fühle.

Bis 19. April Neuregelung gefordert

Hintergrund der Debatte ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in dem dieser den Karfreitag als Feiertag nur für Evangelische und Altkatholiken als gleichheitswidrig beurteilte. Aufgrund des EuGH-Urteils (22. Jänner) muss bis zum nächsten Karfreitag, der heuer auf den 19. April fällt, eine Neuregelung gefunden werden. Andernfalls wäre laut Urteil der Karfreitag nicht mehr nur für Evangelische und Altkatholiken, sondern künftig prinzipiell für alle Arbeitnehmer in Österreich arbeitsfrei.

Laut EuGH stellt die bisher geltende österreichische Karfreitagsregelung eine Diskriminierung aufgrund der Religion dar, weil nur Angehörige der drei evangelischen Kirchen sowie der Altkatholischen Kirche am Karfreitag frei hatten. Wer von dieser Personengruppe dennoch an diesem Tag zur Arbeit ging, erhielt einen Feiertagszuschlag, was von einem konfessionslosen Arbeitnehmer zum Anlass für eine Klage genommen wurde.

religion.ORF.at/APA/KAP

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