Richtlinien für eingeschränkten Moscheebetrieb

Moscheen können, wenn sie die Sicherheitsauflagen einhalten können, am 15. Mai ihren Betrieb in eingeschränkter Weise wieder aufnehmen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) erstellte dazu einen Leitfaden.

Gerade im Fastenmonat Ramadan (bis 23. Mai) sind sonst die Moscheen sehr gut besucht, für heuer musste damit gerechnet werden, dass sie wegen der Coronavirus-Krise in dieser Zeit möglicherweise gar nicht aufsperren können. Nachdem die Bundesregierung schrittweise Öffnungen des öffentlichen Lebens angekündigt hatte, hat die IGGÖ nun ihre Empfehlungen veröffentlicht, wie ein eingeschränkter Moscheebetrieb noch im Ramadan möglich ist.

Der Leitfaden verstehe sich als Empfehlung für moscheeführende Gemeinden, wie sie die von der Bundesregierung vorgegebenen Maßnahmen umsetzen können, so die IGGÖ in einer Aussendung am Mittwoch. Dabei handle es sich aber nicht um eine Aufforderung, die Moscheen unbedingt zu öffnen, wird betont. „Einrichtungen, die die strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen nicht erfüllen können, sind weiterhin dazu angehalten, ihre Tore geschlossen zu halten.“

Öffnung unter strengen Auflagen

Nicht jede Moscheegemeinde wird in der Lage sein, alle Vorschriften umzusetzen: Nötig sind zehn Quadratmeter Platz pro Gläubigem, limitierter Einlass - also Kontrollen am Eingang, sowie ein Ordnerdienst, der darauf achten soll, dass die Hygienevorschriften wie das Tragen von Schutzmasken kontrolliert und Menschenansammlungen vermeiden soll.

Weiters soll unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein Anmeldesystem eingerichtet werden, wer welchen Gottesdienst besucht, um eventuell Ansteckungsfälle verfolgen zu können. Desinfektionsmittelspender müssen am Eingang aufgestellt werden und es müssen Plätze für die Betenden markiert werden. Außerdem müssen Oberflächen wie Stühle, Lichtschalter und Türgriffe vor jedem Gebet desinfiziert werden.

Eyüp-Sultan-Moschee in Telfs

ORF.at/Lukas Krummholz

Die IGGÖ hat Richtlinien herausgegeben, unter welchen Bedingungen Moscheen ab 15. Mai geöffnet werden können

Die Besucherinnen und Besucher werden außerdem ersucht, eigene Gebetsteppiche mitzubringen und die rituelle Gebetswaschung schon vorher zu erledigen, da die Waschräumlichkeiten in den Moscheen geschlossen bleiben müssen. Nach dem Gebet muss gelüftet werden und insgesamt soll der Aufenthalt in den Räumen kurz gehalten werden.

Kein Abend-, Nacht- und Freitagsgebet

Ab 15. Mai werden in jenen Moscheen, die die strengen Auflagen erfüllen können, das Morgen-, Mittags- und Nachmittagsgebet wiederaufgenommen. Stärker frequentierte Gemeinschaftsgebete, wie das Abend-, Nacht- und Freitagsgebet, bleiben weiterhin ausgesetzt und sollen zuhause im Kreis der Familie verrichtet werden, ebenso wie das abendliche Fastenbrechen und die im Ramadan üblichen nächtlichen Taraweh-Gebete. „Auch auf das Festgebet werden wir schweren Herzens voraussichtlich verzichten müssen. Ein großes, aber leider notwendiges Opfer“, so IGGÖ-Präsident Ümit Vural.

Vural: Gesundheit hat „absolute Priorität“

„Wir wissen, dass nach den wochenlangen Einschränkungen die Sehnsucht der MuslimInnen nach ihren Moscheen besonders groß ist, vor allem jetzt im Fastenmonat Ramadan“, versichert Vural den Gläubigen und betont in der Aussendung: „Dennoch bleibt es weiterhin unsere Überzeugung, dass der Schutz und die Gesundheit unserer Mitmenschen absolute Priorität genießen. Unter größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen werden wir daher sehr vorsichtige erste Schritte zur Öffnung unserer Moscheen unternehmen.“

Mitte April war man seitens der IGGÖ noch davon ausgegangen, im heurigen Ramadan keine gemeinsamen Gebete in Moscheen verrichten zu können. Man hatte einen Leitfaden für die Gläubigen erstellt, für die Gebete zuhause - mehr dazu in Muslimischer Fastenmonat im CoV-Modus und am 20. April veröffentlicht.

Für und Wider abgewogen

„Unerwartet“ sei am nächsten Tag von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) angekündigt worden, dass ab 15. Mai im Zuge der stufenweisen Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens öffentliche Gottesdienste wieder gestattet sind. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen wurden die Religionsvertreterinnen und -Vertreter dazu angehalten, ihre Pläne zur sukzessiven Öffnung ihrer Gotteshäuser autonom auszuarbeiten. Die IGGÖ habe lange das Für und Wider abgewogen und sich nun auf den ab 15. Mai 2020 geltenden Leitfaden für die schrittweise Öffnung der Moscheen geeinigt.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft bedankt sich in ihrer Aussendung bei allen Mitbürgerinnen und -Bürgern, „die die Einschränkungen der letzten Wochen verantwortungsvoll mitgetragen und so ihren Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus geleistet haben“. Die österreichischen Musliminnen und Muslime ruft sie zur Umsicht auf, ihrer gesellschaftlichen und religiösen Verantwortung bis zur kompletten Öffnung der Moscheen weiterhin gerecht zu werden. „Wir hoffen, dass wir bereits in den kommenden Wochen weitere Lockerungen ankündigen und bald schon gemeinsam uneingeschränkt in unseren Gotteshäusern beten werden können“, zeigt sich der IGGÖ-Präsident hoffnungsvoll.

religion.ORF.at

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