Johannes XXIII. wartet auf Anerkennung als Judenretter

50 Jahre nach dem Tod von Papst Johannes XXIII. (1958-1963) ist bei der Jerusalemer Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem weiter ein Verfahren zur Anerkennung als „Gerechter unter den Völkern“ anhängig.

Bis jetzt sei keine Entscheidung über einen 2011 eingereichten Antrag erfolgt, schrieb Baruch Tenembaum, Gründer der „International Raoul Wallenberg Foundation“, laut der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA einem Beitrag der Zeitung „Times of Israel“ (Montag). Johannes XXIII. war am 3. Juni 1963 im Alter von 81 Jahren gestorben - mehr dazu in Vor 50 Jahren starb Papst Johannes XXIII..

„Revolutionäre Neubestimmung“ gegenüber Judentum

Angelo Giuseppe Roncalli, so der bürgerliche Name des Papstes, habe nicht nur eine „revolutionäre“ Neubestimmung des Verhältnisses der katholischen Kirche zum Judentum eingeleitet, sondern schon in seiner Zeit als Vatikandiplomat während des Zweiten Weltkriegs eine „bedingungslose Liebe für das jüdische Volk und den Staat Israel“ gezeigt, so Tenembaum.

So habe er im Bemühen, „so viele Juden wie möglich zu retten“, bei Vorgesetzen im Vatikan interveniert und seine diplomatischen Kanäle genutzt, um Juden im Balkan die Flucht zu ermöglichen. Manche meinten, dass der damalige Erzbischof dazu auch Taufurkunden ausgestellt habe, schrieb Tenembaum.

Mit dem Titel „Gerechter unter den Völkern“ ehrt der Staat Israel Personen, die unter Einsatz ihres Lebens Juden vor der Verfolgung im Nationalsozialismus gerettet haben. Es ist die höchste Auszeichnung des Staates für Nicht-Juden.

KAP

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