Vatikanische Finanzaufsicht mit neuem Statut
Das neue Statut der AIF (Autorita di Informazione Finanziaria) soll zum 21. November in Kraft treten. Es weitet die bisherigen Kompetenzen und Aufsichtsfunktionen der im Dezember 2010 gegründeten AIF auf alle Vatikanbehörden mit regelmäßigen Finanzaktionen aus. Benedikt XVI. hatte die Behörde damals ins Leben, um einen Missbrauch vatikanischer Geldinstitute für Geldwäsche und weitere illegale Finanztransaktionen zu unterbinden.
Das neue Statut beziehe Anregungen der im Juni 2013 neu errichteten Kommission zur Reform der Vatikanbank unter Leitung von Kurienkardinal Renato Farina ein, heißt es in einem begleitenden Vatikan-Kommunique. Der Erlass wurde jetzt - wie bereits das Gründungsstatut der AIF - durch ein Apostolisches Schreiben in Form eines „Motu proprio“ verfügt.
Reuters/Alessandro Bianchi
Rolle des Präsidenten konkretisiert
Das neue Statut klärt insbesondere die Rolle und Verantwortlichkeit des Präsidenten des IOR - des Schweizer Bank-Experten Rene Brülhart - des Vorstands sowie der Direktion. Es solle dem AIF eine „wirksame autonome und unabhängige Tätigkeit im institutionellen und juristischen Rahmen des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaates“ ermöglichen, betonte der Vatikan.
In einem Schweizer Zeitungsinterview hatte Brülhart vor wenigen Tagen erklärt, das Vorgehen des Vatikan gegen Geldwäsche sei auf einem guten Weg. Das eingeleitete Meldesystem funktioniere. Im Jahr 2012 habe die AIF sechs Verdachtsfälle registriert, in diesem Jahr dürften es mehr werden.
KAP
Mehr dazu:
- Rating-Agentur: Vatikan-Finanzen transparenter geworden
(religion.ORF.at; 28.10.2013) - Der Vatikan und das Geld
(religion.ORF.at; 22.10.2013)