Gericht verurteilt Französin wegen Ganzkörperschleiers

Wegen Tragens eines Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit ist eine junge muslimische Frau in Frankreich zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt worden.

Außerdem verhängte das Gericht in Versailles am Mittwoch eine einmonatige Bewährungsstrafe gegen die zum Islam konvertierte 20-Jährige, weil sie sich gegen eine Polizeikontrolle gewehrt und dabei die Beamten beschimpft hatte. Die Angeklagte war nicht zu der Verhandlung erschienen, was die Vorsitzende Richterin bedauerte. Somit sei „keine Diskussion“ mit der Frau möglich gewesen.

Schwere Ausschreitungen

Der Vorfall hatte im Juli im Pariser Vorort Trappes zu schweren Krawallen geführt. Hunderte von Menschen belagerten das Polizeirevier der rund 30.000 Einwohner zählenden Stadt, warfen mit Steinen, zündeten Mülltonnen und Autos an und zerstörten Bushaltestellen. Die Polizei setzte Tränengas und Gummigeschoße ein. Mehrere Menschen wurden festgenommen, darunter der Mann der Frau, ein ebenfalls zum Islam konvertierter Franzose. Ihm wurden Angriffe auf die Polizei vorgeworfen.

Der Anwalt der Angeklagten hatte gefordert, den Fall vom französischen Verfassungsrat prüfen zu lassen. Das lehnte das Gericht ab. Es folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie hatte argumentiert, der Verfassungsrat habe das Verbot des Tragens von Ganzkörperschleiern in der Öffentlichkeit gebilligt.

Frau mit Nikab telefoniert

Reuters/Charles Platiau

Frau mit Nikab

Der Ganzkörperschleier, der auch das Gesicht bedeckt, ist die strengste Form der Verhüllung des weiblichen Körpers im Islam. Unterschieden werden der Nikab mit Schlitzen für die Augen und die Burka, in der die Umwelt nur durch ein feinmaschiges Netz vor dem Gesicht wahrgenommen wird. Sie werden vor allem in den Staaten der arabischen Halbinsel und in Afghanistan getragen.

Verbote in Frankreich und Belgien

Zuwanderinnen aus diesen Regionen tauchen in dieser Bekleidung inzwischen auch im Straßenbild europäischer Städte auf. Als erstes europäisches Land hat Frankreich im April 2011 das Tragen von Vollschleiern in der Öffentlichkeit verboten. Bei Verstößen droht Frauen eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro. Zudem können sie zum Besuch eines Kurses in Staatsbürgerkunde verurteilt werden. In Belgien gilt ein Verbot seit Juli 2011. Wer dort sein Gesicht im öffentlichen Leben so verhüllt, dass er oder sie nicht mehr zu identifizieren ist, muss mit Strafen zwischen 15 und 25 Euro oder bis zu sieben Tage Gefängnis rechnen.

In Österreich war das kurzzeitig 2010 ein Thema. FPÖ, BZÖ aber auch ÖVP-Politiker befürworteten ein Burka-Verbot. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hatte erklärt, sich ein Burka-Verbot vorstellen zu können. Lediglich die Grünen waren strikt dagegen.

religion.ORF.at/APA/AFP

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