Pakistan: Zum Tod Verurteilte ruft Obersten Gerichtshof

Die wegen Gotteslästerung in Pakistan zum Tod verurteilte Christin Asia Bibi hat beim Obersten Gerichtshof des Landes in letzter Instanz Berufung eingelegt und hofft auf eine baldige Anhörung.

„Wir hoffen auf eine baldige Anhörung der Berufung, und dass der Prozess in einem Jahr durch ist“, sagte am Montag der Anwalt der fünffachen Mutter, Saiful Malook. Er machte in seiner Berufung Unzulänglichkeiten im Prozess geltend, darunter mutmaßlich gefälschte Beweise und einen zu langen Zeitabstand zwischen der angeblichen Gotteslästerung und dem Ermittlungsbeginn der Polizei.

Asia Bibi

EPA/Governor House

Zahlreiche internationale Gnadenappelle für Asia Bibi blieben bisher ohne Erfolg. Pakistans umstrittenes Blasphemie-Gesetz ist im Strafgesetzbuch des südasiatischen Landes verankert. Es verbietet die Beleidigung jeder Religion, wird aber in der Praxis bei - oft nur angeblicher - Herabsetzung des Islam angewandt.

Seit November 2010 im Todestrakt

Asia Bibi sitzt seit November 2010 im Todestrakt, nachdem sie in der Provinz Punjab zum Tod durch den Strang verurteilt wurde. Muslimische Frauen aus ihrem Dorf hatten sich im Juni 2009 darüber beschwert, dass sich die Frau im Streit beleidigend über den Propheten Mohammed geäußert habe. Im Oktober wies ein hohes Gericht in Lahore einen Berufungsantrag zurück. Der Oberste Gerichtshof ist nun die letzte Instanz.

Strenges Blasphemie-Gesetz

Versuche, das strenge Blasphemie-Gesetz in Pakistan zu reformieren, scheiterten in der Vergangenheit am Widerstand konservativer Politiker und Kleriker. 2011 wurden zwei Politiker ermordet, die sich für Reformen eingesetzt hatten.

Etwa 97 Prozent der rund 180 Millionen Pakistaner sind Muslime. Fälle angeblicher Gotteslästerung lösen in dem Land häufig große öffentliche Empörung und sogar Gewalttaten aus.

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