IGGiÖ-Wahl bekommt Nachspiel

Die vergangenes Wochenende abgehaltene Wahl der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) bringt jetzt das schon angekündigte Nachspiel. Kritiker monieren unter anderem, der neu gewählte Präsident erfülle nicht das erforderliche Mindestalter.

Eine Plattform aus acht Kultusgemeinden - fünf türkische, zwei arabische und eine bosnische - ist der Meinung, dass die Kür des neuen Präsidenten, Ibrahim Olgun, nicht verfassungskonform gelaufen sei und wendet sich an die internen Gremien, aber auch ans Kultusamt.

Ibrahim Olgun

APA/IGGIÖ

Der neue IGGiÖ-Präsident, Ibrahim Olgun

Gegebenenfalls wäre man in letzter Konsequenz auch bereit, vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu ziehen, erklärte ein Sprecher auf APA-Anfrage. In einer Aussendung wird beklagt, dass sich in der Glaubensgemeinschaft Machtverhältnisse abzeichneten, welche weder die Vielfalt der muslimischen Community widerspiegelten noch diese repräsentierten.

Neuer Präsident zu jung?

Erstmals in der Geschichte der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich sei von der konsensorientierten Besetzung von Gremien und Fassung von Beschlüssen abgesehen und damit über 80 österreichische Institutionen und Einrichtungen von jeglicher Partizipation und Repräsentation ausgeschlossen worden, hieß es.

Was die Wahl an sich angeht, meint die Plattform, dass die angewendete Wahlordnung mangels Genehmigung nichtig sei, der Oberste Rat verfassungswidrig zusammengesetzt gewesen sei, nicht stimmberechtigte Delegierte beim Urnengang zugelassen worden seien und dass der neue Präsident mit seinen 28 Jahren nicht das erforderliche Mindestalter erfülle.

religion.ORF.at/APA

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