Eine Behörden-Sprecherin wollte dies auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren. Die Vorermittlungen wurden nach einem Beitrag der „Bild“-Zeitung vom April 2019 eingeleitet.
Das Blatt hatte berichtet, der Geistliche habe während seines diplomatischen Dienstes im Vatikan (2001-2008) einen ihm dort unterstellten Geistlichen mehrfach sexuell belästigt.
Kirchenrechtliches Verfahren läuft
Unabhängig vom Vorgehen der weltlichen Staatsanwaltschaft läuft gegen den Priester zudem eine kirchenrechtliche Voruntersuchung. Eine Sprecherin der Diözese Eichstätt erklärte, man sei bemüht, das Verfahren möglichst schnell abzuschließen. Dann erhalte Bischof Gregor Maria Hanke einen Abschlussbericht. Auf dessen Grundlage entscheide er dann gemäß den kirchenrechtlichen Vorschriften über das weitere Vorgehen.
Anders als der sexuelle Missbrauch Minderjähriger ziehen Verstöße gegen das Zölibatsversprechen kirchenrechtliche Strafen nur unter besonderen Voraussetzungen nach sich. Dazu gehört das Erzwingen sexueller Handlungen durch Gewalt oder Drohungen. Die Höchststrafe in solchen Fällen ist die Entlassung des Täters aus dem Klerikerstand.