Aberkennungsverfahren

Asyl: Diakonie übt Kritik an Fehlerquote

79 Prozent der Asyl-Aberkennungsverfahren durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sind (BVwG) fehlerhaft. Das habe eine Untersuchung ergeben, die die Allianz Menschen.Würde.Österreich am Mittwoch veröffentlichte. Das kritisierte die evangelische Diakonie am Donnerstag in einer Aussendung.

In einer Reaktion darauf bezeichnete die Direktorin der Diakonie Österreich, Maria Katharina Moser, die Ergebnisse als “skandalös". „Das BVwG hat von Jänner 2019 bis September 2020 841 Entscheidungen des BFA über die Aberkennung des Schutzes (Asyl oder subsidiär) überprüft“, so Menschen.Würde.Österreich auf Anfrage von religion.ORF.at.

Das Ergebnis sei „eine erschütternde Fehlerquote“. Denn 79 Prozent der Entscheidungen, die unbescholtene Menschen betroffen haben, seien als fehlerhaft aufgehoben oder abgeändert worden. 432 Menschen, wären ohne diese Entscheidung des BVwG aus Österreich unrechtmäßig abgeschoben worden.

„Stellen Sie sich vor, Sie haben drei Jahre gewartet, bis Sie Asyl bekommen haben. Endlich konnten Sie sich sicher fühlen und ein Leben in Österreich aufbauen. Sie haben Deutsch gelernt, eine Wohnung gefunden, einen Job und Freunde. Und dann wird ein Aberkennungsverfahren eingeleitet", so die Diakonie.

Extreme Unsicherheit für Betroffene

Die Wahrscheinlichkeit sei "sehr hoch, dass die Aberkennung nach Überprüfung durch das Gericht als rechtswidrig erkannt und aufgehoben wird. Aber der seelische Schaden ist bereits angerichtet“, so Moser. Die Betroffenen müssten während der Berufung gegen den Aberkennungsbescheid in extremer Unsicherheit leben. Das sei “nicht nur unmenschlich, unsinnig, teuer, das behindert auch die Integrationsbemühungen und bedeutet noch längere Trennung von der Familie, die während dieser Zeit nicht nachkommen kann.“

Spendenhinweis

Diakonie Flüchtlingsdienst
IBAN: AT97 2011 1287 2204 5678 Spendenzweck: Hilfsfonds Unabhängige Rechtsberatung

Angesichts der vorliegenden Zahlen sieht sich die Diakonie in ihrem Ruf nach einer Beibehaltung der unabhängigen Asylrechtsberatung bekräftigt. Diese soll bekanntlich ab Jänner 2021 durch eine staatliche “Bundesbetreuungsagentur" (BBU) ersetzt werden. Für die Aufrechterhaltung der Rechtsberatung durch die Diakonie sei man auf Spenden angewiesen, so Moser.