Das Gericht lehnte einen Befangenheitsantrag der Nebenkläger ab, die unter anderem argumentiert hatten, dass ein Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten „sinnlos“ sei. Die fünf Kläger werfen Ventura vor, sie bei öffentlichen Veranstaltungen in Frankreich zwischen Jänner 2018 und Februar 2019 unsittlich am Hinterteil berührt zu haben.
Der frühere Gesandte des Papstes bestreitet die Anschuldigungen, berichtete die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag. Der Fall war im Februar 2019 ins Rollen gekommen, als die französische Presse über ein Gerichtsverfahren gegen Ventura berichtete.
Immunität aufgehoben
Zuvor hatte ein Mitarbeiter des Pariser Rathauses Vorwürfe wegen sexueller Belästigung gegen den Geistlichen erhoben. Daraufhin meldeten sich weitere Männer vor Gericht und berichteten von ähnlichen Fällen.
Der Vatikan hob im Juli 2019 die diplomatische Immunität Venturas auf und ebnete damit den Weg für eine Strafverfolgung. Dies war ein Präzedenzfall in der katholischen Kirche. Der Gesandte trat einige Monate nach rund zehnjähriger Amtszeit in Paris zurück. Papst Franziskus hat der Kirche einen transparenteren Umgang mit Missbrauchsfällen verordnet.