Kardinal Christoph Schönborn am Freitag, 15. Mai 2020, anlässlich einer Messe im Stephansdom in Wien
APA/Erzdiözese Wien/Stephan Schönlaub
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Coronavirus

Gottesdienste finden wieder öffentlich statt

Öffentliche Gottesdienste dürfen angesichts der Lockerungen des Lockdowns unter strengen Sicherheitsbestimmungen ab Montag wieder gefeiert werden. Diese Vereinbarung mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften hat Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) am Donnerstag in einer Aussendung bekannt gegeben.

Seit 17. November hatten die 16 Kirchen und Religionsgesellschaften ihre öffentlichen Gottesdienste ausgesetzt. Nun kehrt man ab kommendem Montag wieder zu den Bestimmungen zurück, die davor schon während des „Lockdown light“ seit 3. November gegolten haben.

Konkret bedeute dies, dass öffentliche Gottesdienste dann wieder möglich sind, allerdings müssen die Gläubigen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Desinfektionsmittel sollen ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Regeln zu Weihnachten noch unklar

Am Donnerstagvormittag hatten die katholischen Bischöfe im Rahmen einer Videokonferenz die Eckpunkte der Vereinbarung beraten. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Interview mit Kathpress.

„Auf Grundlage der Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz jetzt eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der katholischen Kirche ab 7. Dezember festlegt. Darüber hinaus wird an den Regeln für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zu Weihnachten tagsüber und auch in der Nacht noch gearbeitet“, erklärte Schipka.

Mindestabstand gilt teilweise

Der Mindestabstand gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – dann ist ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Gemeinde- und Chorgesänge werden bis auf Weiteres ausgesetztn, aufschiebbare religiöse Feiern wie zum Beispiel Trauungen werden aufgeschoben.

Darüber hinaus würden die Kirchen und Religionsgesellschaften weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen, wie es hieß. Als Beispiele nannte Raab den Einsatz von Onlineangeboten, eine kürzere Dauer von Gottesdiensten und eine Absperrung jeder zweiten Kirchenbank.

Religionsausübung „sehr wichtig“

Die Kultusministerin geht davon aus, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften damit weiterhin sicherstellen, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet. Für Raab ist es „sehr wichtig, dass die Religionsausübung nun wieder in Form von öffentlichen Gottesdiensten möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit sehr viel Halt gibt“.