Die Novelle liegt der APA vor. Verfassungsrechtler kritisierten mehrere Vorhaben des Pakets. Die Aufgaben einer Religionsgesellschaft werden im Islamgesetz erweitert durch die „Vorlage der Aufzeichnungen über die Rechnungslegung, insbesondere der Rechnungsabschlüsse und diesbezüglichen sonstigen Finanzunterlagen, zum Zweck der Überprüfung“.
Unter diesem Punkt findet sich auch das „Imame-Register“, laut Text „das Führen einer Aufstellung aller ihr zugehörigen Einrichtungen und aller ihrer Funktionsträger“. Auch nur „temporär tätige“ Funktionsträger sollen erfasst werden.
Bis zu 72.000 Euro Strafe angedroht
Sollten die Aufzeichnungen über die Rechnungslegung auf Nachfrage nicht innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden, drohen empfindliche Geldbußen. Für eine solche Verwaltungsübertretung drohen Religionsgesellschaft bis zu 72.000 Euro Strafe.
Zur Durchsetzung von behördlichen Entscheidungen, etwa gegen „gesetz-, verfassungs- oder statutenwidrigen Beschlüssen“, waren bisher nur Geldbußen „in angemessener Höhe“ vorgesehen.
Zahlreiche Meldepflichten
Auch mehr Meldepflichten sollen die muslimischen Vertreter gegenüber dem Kanzleramt bekommen. Bisher musste das Kultusamt nur informiert werden, wenn Funktionäre der jeweiligen Gemeinde in Haft genommen oder wenn gegen sie Gerichtsverfahren eingeleitet wurden. Außerdem gab es eine Informationspflicht bei rechtlichen Konflikten über Wahlen in der Religionsgesellschaft.
Laut Gesetzesentwurf wird dies nun auch beim Wechsel von Einrichtungen einer Kultusgemeinde zur anderen und der Bekanntgabe von Funktionsträgern „auf Verlangen des Bundeskanzlers“ verpflichtend.
Imame-Register geplant
Nicht zuletzt findet sich auch das viel diskutierte „Imame-Register“ in der Novelle des Islamgesetzes wieder, dessen Führung künftig auch zu den Aufgaben der muslimischen Gemeinden zählen soll. Konkret verlangt wird von jeder Religionsgesellschaft „das Führen einer Aufstellung aller ihr zugehörigen Einrichtungen und aller ihrer Funktionsträger“, ebenso der Geistlichen. „Ausschließlich temporär tätige Funktionsträger und -trägerinnen sind aufzunehmen, sofern sie keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben“, heißt es weiter.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hatte gestern kritisiert, dass die Regierung sie in die Verhandlungen „bezüglich der Verschärfungen des Islamgesetzes“ nicht einbezogen habe. Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) sagte, es habe Gespräche gegeben.