Eine Frau geht in eine Kirche (Hamburg)
Reuters/Fabian Bimmer
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Motu proprio

Frauen am Altar: Papst ändert Kirchenrecht

Papst Franziskus will die Präsenz von Frauen am Altar offiziell zulassen und rechtlich absichern. Das ist vielerorts – zumal im deutschen Sprachraum – schon seit längerer Zeit Praxis und findet nun Eingang ins Kirchenrecht, berichtete Radio Vatikan.

Mit einem „Motu proprio“, einer rechtlichen Verfügung, schrieb das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche am Montag fest, dass Frauen bei der Eucharistiefeier Lesungen vortragen, die Kommunion austeilen und Messdienerinnen sein dürfen.

Das Kirchenrecht gibt diesen Ämtern jetzt auch für Frauen eine feste Form. Bisher waren es Ortsbischöfe in allen Teilen der Welt, die gegebenenfalls Frauen den Zugang zum Altarraum erlaubten. Ein institutionelles Mandat dafür gab es allerdings nicht. Jetzt ist geklärt, dass die Ämter des fest beauftragten Lektors beziehungsweise des Akolythen (so lauten die Fachbegriffe) den Frauen nicht grundsätzlich verwehrt werden dürfen.

Eine Frau teilt die Kommunion aus, deutscher Kirchentag 2018 in Münster, Deutschland
Reuters/Leon Kuegeler
Frauen dürfen nun ganz offiziell in der katholischen Kirche die Kommunion austeilen (Deutscher Kirchentag 2018 in Münster)

Kirchenrecht geändert

Das „Motu proprio“ mit dem Titel „Spiritus Domini“ (Der Geist des Herrn) ändert den ersten Paragrafen von Kanon 230 im Kodex des Kirchenrechts. Papst Franziskus erläuterte, dass er mit seiner Entscheidung die Empfehlungen verschiedener Bischofssynoden aufgreife.

„In diesen vergangenen Jahren hat es eine Weiterentwicklung in der kirchlichen Lehre gegeben. Dabei wurde deutlich, dass bestimmte Ämter, die die Kirche eingerichtet hat, die Taufe und das königliche Priestertum, das jeder Christ im Taufsakrament empfängt, zur Basis haben", so der Papst.

Nur ein Wort gestrichen

In der deutschen Übersetzung lautet der neuformulierte Paragraf des Kirchenrechts, der sich im Kapitel „Pflichten und Rechte der Laien“ findet, laut Radio Vatikan jetzt so: „Laien, die das Alter und die Begabung haben, die durch Dekret der Bischofskonferenz dafür bestimmt sind, können durch den vorgeschriebenen liturgischen Ritus für die Dienste des Lektors und des Akolythen auf Dauer bestellt werden, die Übertragung dieser Dienste gewährt ihnen jedoch nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung vonseiten der Kirche.“

Bisher hatte der Satz mit der Formulierung „Männliche Laien“ begonnen. Gestrichen wird also nur ein Wort, nämlich „männlich“.