Kirchenrecht

KfbÖ: Öffnung von Lektorinnendienst „Lichtblick“

Als „Lichtblick“ bezeichnet die Katholische Frauenbewegung Österreich (kfbö) die offizielle Öffnung des Lektoren- und Akolythendienstes für Frauen. Am Montag war bekanntgeworden, dass Papst Franziskus das Kirchenrecht dahingehend geändert hat.

Die Entscheidung des Papstes, die Mitwirkung an der Liturgie vom Geschlecht unabhängig zu machen, sei „ein großer Schritt hin zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Kirche“, kommentierte kfbö-Vorsitzende Angelika Ritter-Grepl am Dienstag den päpstlichen Erlass „Spiritus Domini“ (Der Geist des Herrn) laut Kathpress.

Damit wird das Wort „männlich“ aus dem Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs gestrichen. Am Montag begrüßte unter anderen Kardinal Christoph Schönborn die formelle Öffnung für Frauen in liturgischen Diensten durch Franziskus.

Dienst als Lektorin und Altardienst offiziell

In der katholischen Kirche können nun Frauen den Dienst als Lektorin und den Altardienst offiziell ausüben – eine Praxis, die weltweit, aber insbesondere im deutschen Sprachraum, „bereits seit Jahrzehnten besteht“. Der Papst nähre mit seinem Schritt nun „die Hoffnung darauf, dass auch in Richtung der Weiheämter weitergedacht wird“, meinte Ritter-Grepl.

Angelika Ritter-Grepl, Vorsitzende der Katholischen Frauenbewegung Österreich (kfbö)
Vanessa Weingartner/Diözese Innsbruck
Angelika Ritter-Grepl, Vorsitzende der Katholischen Frauenbewegung Österreich (kfbö)

Durch die aktuelle Änderung im Kirchenrecht werde „die Taufe als Grundlage zur gleichberechtigten Mitwirkung aller Laien in der Liturgie endlich vollumfänglich wirksam. Es spielt keine Rolle mehr, Frau oder Mann zu sein“, so die kfbö-Vorsitzende.

„Gleichstellung auf rechtlicher Ebene“

Die Anerkennung der grundsätzlich gleichen Würde von Männern und Frauen finde jetzt ihren Ausdruck in der Gleichstellung auf rechtlicher Ebene, da Frauen im Altarraum nun endgültig institutionalisiert seien, erläuterte Ritter-Grepl. „Die Entscheidung des Papstes weist in die Zukunft und zeigt, dass es den beständigen Einsatz für Veränderung braucht, wie er etwa auch bei der Amazonien-Synode geleistet wurde.“

Reaktion auf Sondersynode

Papst Franziskus habe bei der aktuellen kirchenrechtlichen Änderung unter anderem auf das Schlussdokument der Sonder-Bischofssynode für das Amazonasgebiet aus dem Jahr 2019 rekurriert, informierte die Vorsitzende Österreichs größter Frauenorganisation. Darin sei festgehalten, dass die Kirche in Amazonien „darauf dringen“ müsse, „dass Männern und Frauen gleichermaßen Dienstämter übertragen werden“ (95).

Zu den Aufgaben eines Akolythen oder einer Akolythin gehören heute vor allem das Austeilen der Kommunion und andere liturgische Dienste, die in Ermangelung eines Akolythen meist von Kommunionspendern bzw. Ministranten ausgeführt werden. Aber auch die Leitung liturgischer Gebete, wie etwa einer Rosenkranzandacht, oder die Aussetzung des Allerheiligsten – der zum Leib Christi gewandelten Hostie – zur Anbetung durch die Gläubigen, gehören dazu.