Eine Statue von Themis, der griechischen Göttin für Justiz und das russiscje Staatsemblem
APA/AFP/Alexander Nemenov
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Religionsfreiheit

Russland: Zeugin Jehovas zu Haft verurteilt

In Russland ist am Mittwoch eine 69-jährige Zeugin Jehovas zu einer Strafe von zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Glaubensgemeinschaft sprach von einer „Strafe unvorstellbarer Grausamkeit“. Es sei die erste Verurteilung einer Frau zu einer Haftstrafe seit dem Verbot der Zeugen Jehovas in Russland 2017.

Das Gericht in der Republik Chakassien verhängte überdies gegen den Sohn der Angeklagten eine sechsjährige Haftstrafe. Das Gericht in Abakan befand die Angeklagte Valentina Baranowkaja der „Beteiligung an einer verbotenen Organisation“ schuldig. Dem Sohn, Roman Baranowski, wurde die Organisation von „Aktivitäten“ der Zeugen Jehovas zur Last gelegt.

Russland nähere sich bei der religiösen Verfolgung den Zuständen in Sowjet-Zeiten an, erklärte der Sprecher der Zeugen Jehovas, Jaroslaw Siwulski. Nach den Erhebungen der Glaubensgemeinschaft wurden inzwischen 71 Urteile gegen Zeugen Jehovas gesprochen, sieben Mitglieder der Gemeinschaft befinden sich derzeit in Haft.

Zeugen Jehovas für Behörden „extremistisch“

Das Justizministerium in Moskau bezeichnet die Zeugen Jehovas als „extremistisch“. Diese Bezeichnung wird unterschiedslos für „terroristische“ Organisationen, oppositionelle Vereinigungen oder Sekten verwendet.

Die Zeugen Jehovas werden auch von der orthodoxen Kirche in Russland angefeindet, die dem Kreml nahesteht. Die Glaubensgemeinschaft wurde in den 1870er Jahren in den USA gegründet. Ihre Anhänger betrachten sich als einzige getreue Glaubenswächter des Christentums. In Österreich sind Jehovas Zeugen eine staatlich anerkannte Religionsgesellschaft.