Palmsonntag, junge Frau mit Smartphone und Palmbusch
APA/Hans Punz
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Katholiken

Die Regeln für Karwoche und Ostern

Nach dem Ausfall öffentlicher Gottesdienste zu den Osterfeiertagen im vergangenen Jahr haben die österreichischen Bischöfe am Freitag detaillierte Regeln ausgegeben. So gelten FFP2-Maskenpflicht und Mindestabstand unter anderem auch für Prozessionen, die traditionelle Fußwaschung am Gründonnerstag entfällt.

„Die Feiern der Heiligen Woche und zu Ostern sind unter den Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste nach Maßgabe der im Folgenden angeführten Präzisierungen möglich“, hieß es via Kathpress von der Bischofskonferenz.

Die Regelungen für die Feier der Gottesdienste in der Karwoche und zu Ostern setzen im Wesentlichen die Vorgaben der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17. Februar um. Konkret bedeutet das, dass Gottesdienste unter Beachtung der FFP2-Maskenpflicht und der Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, möglich sind.

Palmsonntagsgottesdienst auch im Freien

Das gelte auch für die Prozessionen am Palmsonntag sowie zu Ostern, halten die Bischöfe fest: „Eine Prozession ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens zwei Metern jederzeit eingehalten wird. Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.“

Wenn keine Prozession möglich sein sollte, könne das Gedenken an den Einzug Jesu in Jerusalem auch im Innern der Kirche mit dem Einzug verbunden werden. Möglich sei auch eine Gestaltung des Palmsonntagsgottesdienstes zur Gänze im Freien.

Fußwaschung entfällt

Entfallen muss coronavirusbedingt die Tradition der Fußwaschung am Gründonnerstag, heißt es in dem Dokument weiter. Ebenso müsse am Ende des Gottesdienstes vom Letzten Abendmahl jede Form einer allgemeinen Prozession entfallen. „Möglich ist aber die Übertragung des Allerheiligsten in einer Prozession der liturgischen Dienste an den Ort der Aufbewahrung.“

Die am Karfreitag übliche Kreuzverehrung müsse heuer beschränkt werden auf die Verneigung oder eine Kniebeuge – eine Berührung des Kreuzes, wie vielerorts üblich, ist nicht erlaubt. Zudem empfehlen die Bischöfe, aus Anlass der Pandemie eine eigene, zusätzliche Fürbitte zu halten.

Fürbitten erbeten

Diese war bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht und empfohlen worden und sieht die Bitte für all jene Menschen vor, die schwer an Covid-19 erkrankt sind sowie für alle, die sich für diese Menschen einsetzen und sich in den verschiedensten Lebensbereichen für die Überwindung der Pandemie engagieren.

Im Blick auf die musikalische Gestaltung der Gottesdienste in der Heiligen Woche verweisen die Bischöfe auf Handreichungen und Noten-sowie Textmaterial, das die Österreichische Kirchenmusikkommission eigens erarbeitet hat. Dieses ist unter kirchenmusikkommission.at abrufbar.

Weitere Informationen zu den Feiern von Firmung und Erstkommunion könnten „erst nach neuer Bewertung nach Ostern“ erfolgen, so die Bischöfe abschließend.