Keine Strafverfolgung

Bischof: Verfahrenseinstellung wegen Konkordats

Der ehemalige Kärntner Diözesanbischof Alois Schwarz, jetzt in der Diözese St. Pölten tätig, hat in dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren wegen Untreue deshalb keine Strafverfolgung zu befürchten, weil sich die Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA) bei der Einstellung der Ermittlungen auf das Konkordat beruft.

Wie die „Salzburger Nachrichten“ berichteten, sieht man in den Untreuevorwürfen eine „Angelegenheit der kirchlichen Administration“. Die Entscheidung wurde nun von der OStA veröffentlicht. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gegen Schwarz wurden eingestellt, weil „eine weitere Verfolgung des Beschuldigten aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre“, wie es im Paragraf 190 der Strafprozessordnung heißt.

Konkordat

Das Konkordat ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der das Verhältnis zwischen Österreich und der römisch-katholischen Kirche regelt. Es geht darin um die freie Religionsausübung, Ämterbesetzungen, Religionsunterricht, kirchliche Feiertage und das Recht zur Beitragseinhebung.

In der Causa Schwarz bezieht sich das auf das Kirchenrecht. „Es steht dem Staat nicht zu, vom Diözesanbischof vereinbarte Arbeitsentgelte auf ihre Angemessenheit im Sinne einer allfälligen Überbezahlung zum Nachteil der Kirche zu prüfen“, schreibt die OStA.

„Angelegenheit der kirchlichen Administration“

Sie verweist auch auf die Rechtsprechung der Höchstgerichte zum Konkordat. Demnach sei die Vermögensverwaltung in der Kirche unter Aufsicht und Kontrolle zuständiger Kirchenbehörden vorgesehen. Die Autonomie der Kirche „lässt das Verständnis zu“, dass das „eine Angelegenheit der kirchlichen Administration und nicht einer staatlichen Kontrolle sein soll“, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft.

Der St. Pöltner Diözesanbischof Alois Schwarz
APA/Helmut Fohringer
Der St. Pöltner Diözesanbischof Alois Schwarz

„Außerstaatliche Angelegenheit“

Daher sei auch die Anwendung seiner Befugnisse „eine außerstaatliche Angelegenheit“, der Staat könne nicht überprüfen, ob Befugnisse missbraucht worden seien.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte wegen ungewöhnlich gut dotierter Dienstverträge für eine Vertraute des Bischofs und anderer Mitarbeiter ebenso ermittelt wie wegen einer freiwillig bezahlten Abfertigung von 100.000 Euro für einen ehemaligen Geschäftsführer des Bistums Gurk, des bischöflichen Mensalgutes. Dieses schrieb über Jahre Millionenverluste, wie eine Untersuchung ergab, die das Domkapitel nach dem Wechsel von Schwarz nach St. Pölten in Auftrag gegeben hatte.

Überschreitungen bei Investitionen

In der Begründung der OStA werden zahlreiche Kritikpunkte des Berichts des Domkapitels bestätigt, wie Überschreitungen von vom Wirtschaftrat genehmigten Investitionen oft gleich um das Doppelte. Allerdings könne man sich eben in innerkirchliche Dinge nicht einmischen.

Ein Steuerstrafverfahren gegen Schwarz läuft hingegen noch. Dabei geht es um den Verdacht der Hinterziehung von Körperschaftssteuer. Der Bischof verkaufte Wohnungen in Pörtschach an eine Glock-Stiftung, eine andere Stiftung der Familie Glock spendete „in nahem zeitlichen Zusammenhang“ 600.000 Euro für Renovierungsarbeiten in Gurk. Das Domkapitel erstattete Selbstanzeige, es geht um 150.000 Euro.