Missbrauch

Woelki gewährt Einsicht in zurückgehaltenes Gutachten

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki gestattet von Donnerstag etwa eine Woche lang Einsicht in ein von ihm bisher unter Verschluss gehaltenes Missbrauchsgutachten. Der Entschluss, das Gutachten zurückzuhalten, hatte eine schwere Vertrauenskrise im größten deutschen Bistum ausgelöst.

Das Gutachten wurde schon vor über einem Jahr von der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl fertiggestellt. Es untersucht den Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Vorwürfen des sexuellen Kindesmissbrauchs gegen Priester. Woelki hält das Gutachten für mängelbehaftet und nicht rechtssicher und will es deshalb nicht veröffentlichen.

Die Kanzlei wies alle Vorwürfe zurück und bot an, das Gutachten auf ihr alleiniges Risiko auf ihrer Website zu publizieren. Darauf ging Woelki aber nicht ein.

Notizen erlaubt, Abschriften nicht

Stattdessen gibt er Interessierten nun bis zum 1. April die Gelegenheit, das Gutachten im Tagungszentrum des Erzbistums einzusehen. Schriftliche Notizen sind dabei gestattet, Abschriften nicht.

Woelki hatte nach der Entscheidung, das erste Gutachten nicht zu veröffentlichen, ein neues bei dem Kölner Strafrechtler Björn Gercke in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde vor einer Woche veröffentlicht. Es warf mehreren Bistumsverantwortlichen Pflichtverletzungen vor, so dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße, der früher Personalchef in Köln war. Heße bat den Papst daraufhin um seine Entlassung. Woelki selbst wurde in dem Gutachten nicht belastet.