Betroffen seien alle Religionen. Das gilt etwa für buddhistische Lamas, christliche Gemeindeleiter und Priester, muslimische Imame und andere religiöse Führer, teilte IGFM am Donnerstag in Frankfurt mit. Dies sei „eine weitere totalitäre Maßnahme zur Einschränkung der Religionsfreiheit“. Die Verordnung trete am 1. Mai in Kraft.
Die „Verordnung Nr. 15“ wurde demnach bereits im Jänner vom Nationalen Amt für religiöse Angelegenheiten in Peking für die „Verwaltung“ der religiösen Institutionen angeordnet. Demnach sollen Geistliche verpflichtet sein, „die nationale Einheit, die ethnische Einheit, die religiöse Harmonie und die soziale Stabilität aufrechtzuerhalten“; sie dürfen nicht „die nationale Sicherheit gefährden“, „die nationale Einheit untergraben“ und „das Land spalten“.
Genehmigung für religiöse Aktivitäten
Nach Einschätzung der IGFM beabsichtigt die kommunistische Führung in Peking, die sogenannte Sinisierungspolitik „bis zur totalen Gleichschaltung aller Gläubigen umzusetzen“. Die neuen Maßnahmen trügen dazu bei, „die dauerhafte Unterdrückung der Gläubigen unterschiedlicher Religionen zu institutionalisieren“.
Betroffen seien nicht nur religiöse Lehrer und Gemeindeleiter. Auch religiöse Schriften und Zeremonien müssten „Standards der KP-Führung“ entsprechen. Zur Durchsetzung sehe die chinesische Regierung drastische Kontrollmaßnahmen vor, unter anderem die Zuweisung eines personalisierten zwölfstelligen Zahlencodes, der Teil eines Bewertungssystems sei. Von den Geistlichen werde etwa verlangt, dass sie für religiöse Aktivitäten im Voraus eine Erlaubnis einholen. Bei Nichteinhaltung könnten sie ihre Legitimation verlieren und müssten mit Strafen rechnen.