Deutschland

Orden vereinbaren Aufarbeitung von Missbrauch

Als zweite Institution in Deutschland hat die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung in Berlin eine Vereinbarung zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch abgeschlossen.

Die Gemeinsame Erklärung soll vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Strukturen und Rahmenbedingungen der katholischen Ordensgemeinschaften notwendige Standards setzen. Sie versteht sich als Ergänzung und Weiterentwicklung zu bereits etablierten Maßnahmen und laufenden Aufarbeitungsprozessen.

Die Erklärung wurde am Montag von der DOK-Vorsitzenden Katharina Kluitmann und dem Missbrauchsbeauftragten der deutschen Regierung, Johannes-Wilhelm Rörig, unterzeichnet. Sie orientiert sich nach deren Angaben an der Erklärung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, die vor rund einem Jahr unterzeichnet wurde. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) befindet sich noch in Absprachen für eine solche Vereinbarung.

Gremien für unabhängige Aufarbeitung

Laut der Gemeinsamen Erklärung soll es für die Orden eine „unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, auch in Verbindung mit anderen Formen physischer, psychischer und spiritueller Gewalt“ geben. Dabei wird unter Aufarbeitung „die Erfassung von Tatsachen und Folgen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in den jeweiligen Einrichtungen“ verstanden. Systemische Strukturen in den Ordensgemeinschaften, die solche Taten ermöglicht, erleichtert oder deren Aufdeckung erschwert hätten, sollen ebenso identifiziert werden wie der Umgang mit Tätern und Betroffenen.

Zur Gewährleistung einer unabhängigen Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch sollen zwei Gremien eingerichtet werden, unter anderem ist ein „Ausschuss unabhängige Aufarbeitung“ vorgesehen. Zudem sollen zu untersuchende Ordensgemeinschaften projektbezogen jeweils ein unabhängiges Aufarbeitungsteam beauftragen.