Motu Proprio

Papst schränkt Messe nach altem Ritus ein

Papst Franziskus schränkt die Feier der sogenannten Alten Messe ein. Er legte neue Normen zur vorkonziliaren Messe fest. Die Einschränkungen begründete er damit, einer Spaltung der Kirche entgegenwirken zu wollen.

Sie sind in einem Erlass des Papstes festgehalten, den der Vatikan am Freitag veröffentlichte. Kern der Neuerungen ist die Rolle des Diözesanbischofs als „Hüter der Tradition“ und der Einheit in seiner Diözese, wie Radio Vatikan auf seiner Webseite berichtete.

Der am Freitag veröffentlichte Erlass von Papst Franziskus definiert die Regeln für den Gebrauch des alten Messbuches neu und bestimmt, dass dieser Ritus nur noch mit Erlaubnis des Ortsbischofs gefeiert werden kann. Der Bischof muss sicherstellen, dass in seinem Zuständigkeitsbereich präsente Gruppen, die die vorkonziliare Messe feiern, „die Gültigkeit und Legitimität der Liturgiereform, der Diktate des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramtes der Päpste nicht ausschließen“.

Papst Franziskus, mit Weihrauch, zelebriert eine Messe,
APA/AFP/Filippo Monteforte
Papst Franziskus schränkt die Messe nach altem Ritus wieder ein

Lesung nicht auf Latein

Die Lesungen in der üblicherweise auf Latein gefeierten Messfeier müssen laut neuer Regelung in der jeweiligen Landessprache vorgetragen werden. Nicht gestattet ist die Feier nach altem Ritus in normalen Pfarrkirchen, auch dürfen dafür keine eigenen Personalgemeinden gebildet werden.

Wie Papst Franziskus deutlich festhält, hat der Bischof darauf zu achten, „die Gründung neuer Gruppen nicht zuzulassen“. Der Bischof bestimme auch den Ort, an dem die „Alte Messe“ gefeiert werden könne und die jeweiligen Tage, an denen sie stattfinden darf, heißt es. Auch solle er prüfen, ob die Feier der „Alte Messe“ für das „geistliche Wachstum“ der für diese Gläubigen kanonisch errichteten Personalpfarreien tatsächlich nützlich sei und dementsprechend beibehalten werden solle oder nicht.

Erhoffte Versöhnung nicht eingetreten

In einem Begleitbrief an die Bischöfe begründet Franziskus den am Freitag veröffentlichten Erlass damit, dass insbesondere die von Benedikt XVI. 2007 erhoffte Versöhnung und größere Einheit in der Kirche nicht eingetreten seien. Eine 2020 erfolgte Umfrage zum außerordentlichen Ritus unter Bischöfen zeige dies.

Die von Benedikt XVI. angebotene Erleichterung, so Franziskus, „wurde ausgenutzt, um Klüfte zu vergrößern, Divergenzen zu verstärken und Unstimmigkeiten zu fördern, die die Kirche verletzen“ und sie der Gefahr der Spaltung aussetzten.

Papst gegen Spaltungen

So gehe etwa der Gebrauch des alten Ritus oft einher mit Behauptungen, nur dieser entspreche der wahren katholischen Kirche; die Liturgiereform nach dem Zweites Vatikanisches Konzil (1962 – 1965) habe die katholische Tradition verraten. Demnach entspreche auch nur der alte Ritus der „wahren Kirche“. Diese Spaltungen, so der Papst, widersprechen nicht nur dem Konzil, sondern auch biblischer Lehre.

Laut dem neuen Erlass müssen Priester, die im außerordentlichen Ritus feiern wollen, vom Bischof als dafür geeignet befunden werden. Sie sollen nicht nur des Lateinischen mächtig, sondern auch gute Seelsorger sein. Jene, die bisher schon im Ritus von 1962 feiern, brauchen eine erneute Erlaubnis vom Bischof. Künftig geweihte Priester benötigen über ihren Bischof eine Erlaubnis aus Rom.

Benedikt XVI. ließ Messe wieder zu

„Traditionis custodes – Über den Gebrauch der römischen Liturgie vor der Reform von 1970“ ist der volle Titel des Motu Proprio (Apostolisches Schreiben des Papstes, Anm.), mit dem Papst Franziskus den Gebrauch des vorkonziliaren Messbuches neu definiert. Franziskus’ Vorgänger Benedikt XVI. hatte mit seinem Schreiben „Summorum Pontificum“ („Die Sorge der Päpste“) vom 7. Juli 2007 die „Messe im außerordentlichen Ritus“ allgemein wieder zugelassen. Dieser „Außerordentliche Römische Ritus“ basiert auf dem Missale (Messbuch) von 1962.

Seit dem Erlass „Summorum Pontificum“ im Jahr 2007 kennt die katholische Kirche offiziell zwei Formen des römischen Ritus: die „ordentliche Form“ nach den liturgischen Büchern, die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) herausgegeben wurden, und die „außerordentliche Form“ nach den Büchern, die 1962 gültig waren, also vor Beginn des Konzils.