Kindesmissbrauch

Kindesmissbrauch: Keine Beweise gegen Krakauer Weihbischof

Der Vatikan hat das Verfahren gegen den Krakauer Weihbischof Jan Szkodon (74) vom Vorwurf sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen eingestellt. „Nach einer gründlichen Analyse der gesammelten Beweise und nach Anhörung der geladenen Zeugen ist die Schuld von Bischof Jan Szkodon nicht bewiesen (non constat)“, so der Vatikan.

Im kirchlichen Strafprozess sei aber festgestellt worden, dass Szkodon gegenüber der Minderjährigen „unvorsichtig“ gehandelt habe, indem er sie in einer Privatwohnung ohne Anwesenheit ihrer Eltern empfangen habe.

Als Buße wurde ihm ein dreimonatiger Klausuraufenthalt für Reflexion und Gebet auferlegt, so die Nuntiatur. Da sich Szkodon schon seit Februar 2020 in Klausur befinde, gelte diese Buße als bereits vollzogen. Kirchenrechtlich sei der Fall abgeschlossen und das Strafdekret endgültig.

Beschuldigungen als „unwahr“ zurückgewiesen

Dem Weihbischof werden sexuelle Übergriffe auf ein damals 15-jähriges Mädchen vor mehr als 20 Jahren vorgeworfen. Szkodon wies die Beschuldigung als „unwahr“ zurück. Er werde seinen „guten Namen“ verteidigen, erklärte er im Februar 2020.

Solange das Verfahren laufe, werde er nicht als Seelsorger arbeiten. Laut polnischen Medienberichten war es der erste kirchliche Strafprozess gegen einen der sexuellen Belästigung beschuldigten Bischof in dem Land.

Publizist sieht "denkbar schlechteste Entscheidung“

Die Staatsanwaltschaft Krakau hatte den Fall im Dezember 2019 als verjährt zu den Akten gelegt. In der Begründung soll die Staatsanwältin allerdings erklärt haben, dass die Schilderung des Geschehens durch die Frau „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ zutreffe. Sie gab an, der Weihbischof habe seine Hand unter ihre Bluse und ihre Unterwäsche gesteckt und sie zwischen den Oberschenkeln angefasst.

Der katholische Publizist Tomasz Terlikowski wertete die kirchliche Entscheidung als „die denkbar schlechteste“: „Der Bischof wurde weder für schuldig noch für unschuldig befunden, sondern es wurde nur erklärt, dass eine Schuld nicht bewiesen werden konnte.“ Terlikowski leitet aktuell eine Untersuchung für den Dominikanerorden in Polen zu mutmaßlichen Fehlern im Umgang mit Missbrauchsfällen.