Kinderschutz

Zulehner: Missbrauchstäter „isolieren“

Der Pastoraltheologe Paul Zulehner hat zum im religion.ORF.at-Interview geäußerten Vorschlag des Kinderschutz-Experten Hans Zollner Stellung genommen, Missbrauchstäter nach der Haft in einer Art „kirchlichem Gefängnis“ unterzubringen. Der Begriff sei „völlig irreführend“, die Isolation von Gefährdern sieht er aber positiv.

Es gehe darum, Gefährder so zu isolieren, dass sie keine Gefahr mehr für Kinder darstellen können. Der Pastoraltheologe forderte deshalb in den Salzburger Nachrichten (SN), dass die Isolation Teil des Urteils sei: „Egal ob Kleriker oder nicht, für die ganze Gesellschaft müsste diese rechtliche Möglichkeit im Sinne der Kinder geschaffen werden.“

Man wisse heute aus der Forschung, dass Pädophilie letztlich nicht therapierbar sei. Man könne in der Therapie lediglich lernen, damit verantwortungsvoll umzugehen.

Therapeutische Begleitung

Zulehner sprach sich für eine weiterführende therapeutische Begleitung von Missbrauchstätern aus. Es sei wichtig, Verhältnisse zu schaffen, damit es keine Gelegenheit zu Übergriffen mehr gebe. Die Kirche und auch Psychologen hätten früher die Möglichkeit einer Änderung zu optimistisch eingeschätzt.

Es sei eine trügerische Hoffnung, dass man mit Beichte und Buße Pädophilie in den Griff bekomme. „Alle haben Fehler gemacht, mit Versetzen und Vertuschen hat man Kinder einer Gefahr ausgesetzt“, blickte Zulehner zurück. Mit dem Laisieren von Klerikern gebe die Kirche die Verantwortung für Priester nur weiter, dann müsse sich der Staat überlegen, wie er die Gesellschaft am besten vor einem Triebtäter schütze.

Zollner: Freiwillige Mitwirkung von Tätern

Den Begriff „kirchliches Gefängnis“ hatte Jesuit Zollner im Interview mit religion.ORF.at am Samstag ins Gespräch brachte. Zollner, Leiter des Kinderschutzzentrums „Center for Child Protection“ der Päpstlichen Universität Gregoriana, hatte im Gespräch mit religion.ORF.at am Samstag vorgeschlagen, Missbrauchstäter nachdem sie ihre Haftstrafe verbüßt haben, in Einrichtungen in „entlegenen Gegenden“ aufzunehmen, wo sich Täter freiwillig klaren Regeln unterwerfen, um weitere Übergriffe zu verhindern.

Er verwies auf positive Erfahrungen in den USA. Zollner beschrieb die dortigen Einrichtungen als „etwas Ähnliches wie ein Gefängnis“, wo für Betroffene klare Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gelten – auf freiwilliger Basis. Schuldeinsicht könne man aber nicht erzwingen, so der Experte. Daher sei die freiwillige Mitwirkungen von Missbrauchstätern essentiell.