Ein Kardinal setzt seine Mitra am 12.03.2013 im Petersdom im Vatikan auf
APA/dpa/Michael Kappeler
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Katholiken

Kirchenhistoriker fordert Reform der Papst-Wahl

Für eine schnelle und grundlegende Reform der Papstwahlordnung wirbt der deutsche Kirchenhistoriker Hubert Wolf. In einem am Montag veröffentlichten Beitrag für das Portal katholisch.de fordert Wolf Papst Franziskus auf, eine Regelung für den Fall zu finden, dass ein Papst aufgrund schwerer Krankheit amtsunfähig wird.

Dies sei unaufschiebbar. „Es geht um das heikle Thema einer päpstlichen Generalvollmacht oder einer entsprechenden Patientenverfügung“, schreibt Wolf auch mit Blick auf die zurückliegende Darmoperation von Papst Franziskus. „Denn was wäre geschehen, wenn Franziskus nach seiner Operation ins Koma gefallen und daraus über Monate und Jahre nicht wiedererwacht wäre?“

Nach Einschätzung des Münsteraner Kirchenhistorikers könnte in einem solchen Fall niemand in der Kirche den amtsunfähigen Papst für nicht mehr geschäftsfähig oder den Stuhl Petri für vakant erklären, um eine Neuwahl zu ermöglichen.

„Hängepartie“ würde zu Krise führen

„Eine solche Hängepartie würde zu einer wirklichen Krise der katholischen Kirche führen“, schreibt Wolf. „Franziskus sollte hier wirklich rasch und eindeutig klären, wer, in welchem Verfahren und unter Vorliegen welcher Kriterien einen Papst für amtsunfähig erklären kann oder sogar muss.“ Das sollte in einem allgemeinen Gesetz geschehen.

Zuletzt hatte unter anderem der italienische Papsthistoriker Alberto Melloni gefordert, die geltende Konklave-Ordnung Papst Johannes Pauls II. aus dem Jahr 1996 zu überarbeiten. Durch die starke Internationalisierung des Kardinalskollegiums sei die Einigung auf einen neuen Pontifex viel schwieriger geworden, weil die meisten Eminenzen ihre Kollegen kaum persönlich kennen würden. Melloni befürchtet deshalb ein zunehmendes „Vetorecht“ rechter sozialer Netzwerke vor allem aus traditionalistischen Kreisen des US-Katholizismus.

Zweidrittelmehrheit wiederherstellen

Wolf plädiert zugleich dafür, die alte Regelung der Zweidrittelmehrheit für eine gültige Papst-Wahl, die von 1179 bis zur Wahl Benedikts XVI. 2005 gegolten habe, in vollem Umfang wiederherzustellen. Eine so breite Mehrheit garantiere in der Regel eine hohe Akzeptanz des gewählten Kandidaten und ließe Verschwörungstheoretiker ins Leere laufen.

Mit Blick auf eine lang anhaltende Blockade der Papst-Wahl befürwortet Wolf die Wiederzulassung des alten Modus der sogenannten Kompromisswahl. „Die Kardinäle wählten immer dann, wenn eine Papstwahl sich hinzog und schwierig zu werden drohte, fünf oder sieben ihrer Kollegen und übertrugen diesen das Wahlrecht“, erläutert Wolf. „Diese sollten möglichst einmütig einen Papst wählen oder zumindest einen solchen vorschlagen, den dann das ganze Konklave formell noch per Stimmzettelwahl bestätigte.“