Demonstration der deutschen katholischen Refrmbewegung „Maria 2“ 2019 in Freiburg, Deutschland
APA/dpa/Patrick Seeger
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Missbrauchsgutachten

„Maria 2.0“: Benedikt XVI. soll Papst-Namen ablegen

Die deutsche katholische Reformbewegung „Maria 2.0“ fordert den emeritierten Papst Benedikt XVI. nach dem Gutachten zu sexueller Gewalt im Erzbistum München und Freising auf, seinen Papst-Namen abzulegen.

„Wir erwarten, dass Joseph Ratzinger in Anbetracht dessen auf die Verwendung seines päpstlichen Namens sowie seiner damit verbundenen Titel und Insignien verzichtet“, teilte die feministische Initiative mit. Er habe den sexuellen Missbrauch Minderjähriger „auf geradezu dreiste Weise verharmlost“.

„Maria 2“

Die Protestbewegung „Maria 2.0“ setzt sich unter anderem für den Zugang von Frauen zu allen Ämtern in der Kirche ein.

Benedikt XVI., der frühere Kardinal Joseph Ratzinger, hatte das Erzbistum München und Freising von 1977 bis 1982 geführt. Ein vom Erzbistum selbst in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Fälle von sexuellem Missbrauch in der Diözese über Jahrzehnte nicht angemessen behandelt worden seien.

Fehlverhalten angelastet

Die Rolle Benedikts XVI. ist besonders brisant. Ihm werden vier Fälle von Fehlverhalten angelastet. Er wies die Vorwürfe in einer Verteidigungsschrift zurück. Die Gutachter gehen davon aus, dass er aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Wahrheit gesagt habe.

„Dieses Gutachten darf für die Erzdiözese München und Freising, aber auch für die katholische Kirche insgesamt, nicht ohne Folgen bleiben“, teilte „Maria 2.0“ mit und forderte auch Konsequenzen für weitere Verantwortungsträger, denen das Gutachten Fehlverhalten vorwirft.

Sendungshinweis

„Verteidiger des Glaubens“ – über Benedikt XVI. und die Machtstrukturen der römisch-katholischen Kirche.

Dienstag, 25.1.2022, 22.25 Uhr, ORF2.

„Auf Ämter und Ehrentitel verzichten“

Neben Ratzinger sind das unter anderen auch seine Nachfolger als Erzbischöfe, Kardinal Friedrich Wetter und Amtsinhaber Kardinal Reinhard Marx, dem formales Fehlverhalten in zwei Fällen vorgeworfen werden.

„Wir sind der Meinung, dass keine dieser Personen in ihrer derzeitigen Position verbleiben kann. Wir halten es für geboten, dass sie auf alle Ämter, Funktionen und Ehrentitel, die sie aktuell innehaben, ebenso verzichten wie auf alle damit verbundenen Einkünfte.“