Deutschland

Köln: Missbrauchsanklage gegen Ex-Pfarrer erweitert

In Deutschland ist die Missbrauchsanklage gegen einen ehemaligen Pfarrer des Erzbistums Köln erweitert worden. Vor dem Landgericht Köln wurde am Mittwoch eine sogenannte Nachtragsanklage gegen den Mann verlesen.

Neben mit den bereits bekannten Anschuldigungen aus der ursprünglichen Anklageschrift soll sich der Geistliche an insgesamt neun minderjährigen Mädchen vergangen haben, vielfach, als sie 14 und jünger waren. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Zeit zwischen 1993 und 2018. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, würde der heute 70-Jährige als Serienstraftäter gelten.

Die Missbruachsanklage wurde um 85 Tatvorwürfe erweitert . 70 Fälle davon betreffen Kinder, 15 Jugendliche. Bei den Kindern geht es um 21 schwere Fälle von sexuellem Missbrauch wie Geschlechtsverkehr. Das jüngste missbrauchte Mädchen war den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge zum Tatzeitpunkt neun Jahre alt. Die Tatvorwürfe betreffen fünf zusätzliche Opfer.

Neue Anschuldigungen

Über die nun verlesene Nachtragsanklage bezieht das Gericht Anschuldigungen gegen den Mann in das Verfahren ein, die erst im Laufe des Prozesses bekannt wurden. Demnach soll sich der Priester zwischen 2002 und 2008 vielfach an fünf minderjährigen Mädchen vergangen haben. Allein 60 Tatvorwürfe beziehen sich auf eine mutmaßliche Betroffene.

Auch Nichten missbraucht

Der ehemalige Pfarrer und Krankenhausseelsorger steht seit November 2021 vor Gericht. Laut ursprünglicher Anklageschrift soll er sich zwischen 1993 und 1999 in 31 Fällen seine drei minderjährigen Nichten missbraucht haben. Zudem soll der Mann 2011 eine Elfjährige missbraucht haben. Nachdem im Prozess offenbar wurde, dass er auch in der jüngeren Vergangenheit Missbrauchstaten begangen haben soll, wurde er Ende Jänner wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft genommen.

Einen Teil der Vorwürfe hat der Priester bereits gestanden. Am Mittwoch stimmte er der Einbeziehung der Nachtragsanklage zu, was gesetzlich vorgesehen ist. Weiter äußerten sich er und sein Verteidiger jedoch nicht zu den Vorwürfen. Das Urteil soll um den 24. Februar gesprochen werden.