Missbrauchsverdacht

Erzdiözese Wien erteilt Priester Betätigungsverbot

Die Erzdiözese Wien hat einem deutschen Priester, gegen den in seiner Heimat ein kirchenrechtliches Verfahren wegen Missbrauchsvorwürfen läuft und der in Wien Gottesdienste zelebriert hat, ein Betätigungsverbot für ihr Gebiet erteilt.

Der Aufenthalt des 60-Jährigen in Österreich, der Einsatz durch eine Ordensgemeinschaft wie auch das laufende Verfahren in Köln seien der Erzdiözese Wien bisher nicht bekannt gewesen, teilte Diözesansprecher Michael Prüller am Dienstag in einer Stellungnahme gegenüber Kathpress mit.

Bei dem jetzt ausgesprochenem Verbot handle es sich entsprechend der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz „nicht um eine Vorverurteilung, sondern eine Vorsichtsmaßnahme, die bis zu einer Klärung der Vorwürfe gilt.“

Laufendes Verfahren in Köln

Wie deutsche Medien am Dienstag berichteten, läuft gegen den Priester in seiner Heimatdiözese Köln ein kirchliches Verfahren wegen des Vorwurfs des Missbrauchs Jugendlicher. Im Raum steht, dass er zumindest gemeinsam Pornos angeschaut und eine Sauna besucht haben soll. Die Erzdiözese Köln hat in der Causa auch Anzeige bei der Polizei erstattet, doch wurde das staatliche Verfahren wegen Verjährung eingestellt.

Weiters gebe es einen schon weiter zurückliegenden Vorwurf aus dem Jahr 2001, der aber kirchenrechtlich korrekt abgehandelt ist, wie aus dem im Vorjahr veröffentlichten Gutachten der Kanzlei Gercke-Wollschläger hervorgeht. In Köln wurde der 60-Jährige als Pfarrer entpflichtet, ihm wurde zudem für die Dauer des kirchenrechtlichen Verfahrens ein Zelebrationsverbot auf dem Gebiet seiner ehemaligen Pfarre auferlegt, aber kein generelles Zelebrationsverbot.

Erzdiözese nicht informiert

Dem Anschein nach wohne der Mann immer wieder bei einer Bekannten in Wien, worüber die Wiener Erzdiözese laut ihrem Sprecher nicht informiert war, zumal keine Meldepflicht existiert für Priester, die sich vorübergehend in einer anderen Diözese aufhalten.

Dem Deutschen Orden, mit dem der Priester als Familiare (Laienmitglied einer Ordensgemeinschaft, Anm.) auch verbunden ist, sei dieser Aufenthalt des Geistlichen wie auch der kirchenrechtlich abgeschlossene Fall zum Vorwurf aus 2001 bekannt gewesen, nicht jedoch das aktuell in Köln laufende Verfahren wegen neuerer Vorwürfe.

Der Kirchenrektor der Wiener Deutschordenskirche habe dem Priester, der eine entsprechende Erlaubnis seiner Heimatdiözese Köln vorweisen konnte, bisher die Feier von Gottesdiensten gestattet. Weitere Aufgaben habe der Orden ihm nicht übertragen, hieß es.