Ein Säugling wird gehalten und von einer Person getauft
APA/AFP/Philippe Huguen
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Sakrament

D: In Diözese Essen dürfen Frauen taufen

In der westdeutschen Diözese Essen dürfen Frauen künftig das Sakrament der Taufe spenden. Dies sei eine Premiere in Deutschland, teilte die römisch-katholische Diözese am Montag mit. Hintergrund seien der Priestermangel in der katholischen Kirche und das große Bedürfnis in Familien nach würdevollen Tauffeiern, so die Diözese.

Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck habe am Samstag 17 Gemeinde- und Pastoralreferentinnen sowie einen Gemeindereferenten in einem feierlichen Gottesdienst mit der Aufgabe betraut. Bisher durften nur geweihte Priester und Diakone taufen.

In seiner Predigt erläuterte Overbeck, dass die Taufe ursprünglich nur von Bischöfen gespendet wurde. Im Laufe der Zeit sei dies auf die Priester und Diakone übergegangen – mittlerweile würden auch nicht geweihte Schwestern und Brüder beauftragt, die Taufe zu spenden. „Kirche hat in den vergangenen 2000 Jahren immer wieder auf äußere Gegebenheiten reagiert“, sagte Theresa Kohlmeyer, Leiterin der Abteilung Glaube, Liturgie und Kultur im Bistum Essen.

„Bild der Seelsorge wird vielfältiger“

„Das Bild der Seelsorge wird durch sie vielfältiger“, heißt es in der Mitteilung. Gemeinde- und Pastoralreferentinnen sind hauptamtliche Beschäftigte der Kirche und haben eine theologische Ausbildung, aber keine Priesterweihe.

In Österreich ist die Taufe durch Pastoralassistentinnen ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In Oberösterreich wurde eine entsprechende Entscheidung Ende 2018 von Bischof Manfred Scheuer verkündet, praktiziert wurde dies schon länger.

Ausnahmen auch in Notsituationen

Grundsätzlich ist in Notsituationen vorgesehen, dass alle Gläubigen die Taufe spenden dürfen. „Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese bestimmt ist, im Notfall sogar jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch; die Seelsorger und vor allem der Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über die rechte Taufweise zu belehren“, heißt es im Codex juris canonici Can. 861, Paragraf 2.