Papst Franziskus
Reuters/Vatican Media
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Vatikan

Kurienreform: Die Behörden des Papstes im Überblick

Nach mehrjähriger Arbeit hat der Vatikan am Wochenende überraschend die Neuordnung der römischen Kurie veröffentlicht. Die Apostolische Konstitution „Praedicate evangelium“ regelt den Aufbau der Kurie und soll zu Pfingsten (5. Juni) in Kraft treten.

Das neue Grundgesetz umfasst 54 Seiten und tritt an die Stelle der bisher gültigen Konstitution „Pastor bonus“ von 1988. Im Fokus der Apostolischen Konstitution „Praedicate evangelium“ steht die Ausrichtung der römischen Kurie als „Dienstleisterin der Ortskirchen in aller Welt“ und die Evangelisierung. Die Römische Kurie ist die Gesamtheit der Behörden und Gerichte, die der Papst zum Regieren der Weltkirche nutzt. Dazu gehören das Staatssekretariat und die im Vatikan „Dikasterien“ genannten Ministerien sowie Gerichtshöfe, Räte, Kommissionen und weitere Büros.

Wie Kathpress berichtete, bleibt das Staatssekretariat oberstes Leitungsorgan der Kurie. Es setzt sich aus drei Abteilungen zusammen: der Sektion für allgemeine Angelegenheiten, zuständig vor allem als päpstliches Büro und für die Kurie, der Sektion für die Beziehungen zu Staaten und internationalen Organisationen sowie der Sektion für das diplomatische Personal, die für die päpstlichen Nuntiaturen (Botschaften) weltweit zuständig ist.

Neues Dikasterium für Evangelisierung

Mit der Kurienreform neu geschaffen wird das Dikasterium für Evangelisierung. Dieses vereint die Missionskongregation („Propaganda fide“) und den bisherigen Rat für Neuevangelisierung und wird aus zwei Sektionen bestehen: eine für grundlegende Fragen der Evangelisierung und eine weitere für die Erstevangelisierung. Vorsitzender ist der Papst selbst.

Gleitet wird jede Sektion von einem Pro-Präfekten. Eine der Aufgaben ist, zu verstehen, warum sich Menschen vom Glauben abwenden, sie vom Evangelium zu überzeugen sowie die Ortskirchen in dieser Arbeit zu unterstützen. Auch die Katechese-Arbeit von Laien soll gefördert werden.

Aufwertung der Kinderschutzkommission

Das Dikasterium für die Glaubenslehre soll Papst und Bischöfen helfen, die kirchliche Glaubens- und Morallehre zu schützen, zu fördern und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Auch diese Behörde hat zwei Sektionen: eine für Lehre und eine für Disziplinarangelegenheiten zur Aufklärung von Missbrauch. Neu ist, dass die Päpstliche Kinderschutzkommission in der Behörde angesiedelt und damit aufgewertet wird.

Das neu geschaffene Dikasterium für den Dienst der Nächstenliebe ist die deutliche Aufwertung des bisherigen Päpstlichen Almosenamtes. Die Behörde soll im Auftrag des Papstes weltweit punktuelle Nothilfe leisten, vor allem für Arme. Sie darf daher Spenden werben und annehmen.

„Förderung der Einheit der Christen“

Das Dikasterium für die Orientalischen Kirchen ist für die katholischen Ostkirchen und ihre Belange zuständig. Mitglieder sind automatisch deren Patriarchen, Erzbischöfe sowie der Präfekt des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen.

Im Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung dreht sich alles um die Liturgie und das liturgische Leben. Hier ist auch die Vorbereitung von Eucharistischen Kongressen angesiedelt. Das Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse befasst sich mit den genannten Verfahren, von den eingereichten Dokumenten bis hin zum Datum der Selig- oder Heiligsprechung.

Explizite Einbeziehung von Laien

Das Dikasterium für die Bischöfe ist zuständig für die Bischöfe weltweit, mit Ausnahme jener Regionen, um die sich bislang die Missionskongregation kümmerte. In diesem Sinne regelt es die Ernennung neuer Bischöfe, Rücktritte und Amtsverzichte und bringt sich bei der Aus- und Weiterbildung ein. Die Konstitution fügt hier explizit hinzu, die Ortskirchen und ihre Gläubigen sollten in die Auswahl der Bischöfe einbezogen werden.

Das Dikasterium für den Klerus soll eng mit dem für die Bischöfe zusammenarbeiten. Zugleich steht die Ausbildung neuer Priester im Vordergrund sowie die Frage, wie dem weltweiten Priestermangel begegnet werden kann.

„Besondere Rolle von Männern und Frauen“

Das Dikasterium für die Institute des gottgeweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens kümmert sich um kirchliche Orden und andere geistliche Gemeinschaften, um Neugründungen, aber auch um die Einhaltung ordensinterner Regelungen.

Das Dikasterium für Laien, Familie und Leben soll die Jugend- und Familienpastoral fördern. Zugleich hebt die Konstitution die besondere Rolle von Frauen und Männern hervor und hält fest, dass sich das Dikasterium mit der „Vielfalt der anthropologischen, soziokulturellen und wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen Paare und Familien zusammenleben“ beschäftigen soll. Auch Gründe für Ehekrisen sollen untersucht werden.

„Wertschätzung und Respekt fördern“

Aufgabe des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen bleibt, das ökumenische Engagement in der katholischen Kirche wie auch die Beziehungen zu anderen Kirchen zu fördern. Die beim Dikasterium angesiedelte „Kommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum“ bleibt dort bestehen.

Das Dikasterium für den interreligiösen Dialog ist zuständig für den Austausch mit den nichtchristlichen Religionen, abgesehen vom Judentum. Hierbei soll es eine „Haltung des Zuhörens, der Wertschätzung und des Respekts“ fördern, bis in die Pfarren hinein. In Zusammenarbeit mit den betroffenen Bischofskonferenzen soll es im Nahen Osten Kommissionen für den Austausch mit Muslimen geben.

„Bewahrung der Schöpfung“

Aus dem ehemaligen Päpstlichen Kulturrat und der Bildungskongregation wird das Dikasterium für Bildung und Kultur. Es ist in zwei Sektionen unterteilt. Die Kultursektion soll sich um den kulturellen Austausch und Erhalt des kulturellen Erbes kümmern. Die Sektion für Bildung befasst sich mit katholischen Schulen und Hochschulen weltweit. Zudem koordiniert das Dikasterium auch die Aktivitäten einiger Päpstlicher Akademien.

Im Dikasterium für den Dienst ganzheitlicher menschlicher Entwicklung, kurz Entwicklungsdikasterium, stehen die Themen Bewahrung der Schöpfung, Migration und humanitäre Notsituationen im Vordergrund. Ebenfalls genannt werden der Kampf gegen Menschenhandel und Sklaverei, Friedensförderung oder der Ausbau einer gerechten Gesundheitsversorgung. Hierbei soll es mit zivilgesellschaftlichen Organisationen eng zusammenarbeiten und übersieht weiterhin den weltweiten Caritas-Dachverband „Caritas internationalis“ sowie die Migrationskommission.

Gesetzestexte und Medien

Weitere Dikasterien sind etwa jenes für Gesetzestexte, das bei der Formulierung neuer Dekrete hilft und prüft, ob bestehende Rechtsvorschriften aktualisiert werden müssen. Ein weiteres, das Dikasterium für Kommunikation, führt alle selbstständigen vatikanischen Medien zusammen.

Unabhängige Justizorgane

Als die drei unabhängigen Justizorgane nennt die Kurienordnung: die Apostolische Pönitentiarie, das Oberste Gericht der Apostolischen Signatur als höchstes Verwaltungsgericht sowie die Römische Rota. Letztere entscheidet unter anderem über Ehenichtigkeitsverfahren, aber auch über Fragen der Nichtigkeit einer Priesterweihe. Hinzu kommt der Gerichtshof des Vatikanstaates samt Berufungsgericht.

Für wirtschaftliche Fragen zuständig ist der Wirtschaftsrat, der die Verwaltungs- und Finanzstrukturen sowie deren Tätigkeiten überwachen soll. Der Rat soll eng mit dem Sekretariat für Wirtschaft kooperieren, das für die Regulierung, Kontrolle und Überwachung der wirtschaftlichen, finanziellen und administrativen Angelegenheiten der Kurie zuständig ist. Die Vermögensverwaltung des Apostolischen Stuhls kümmert sich um alle Liegenschaften und Vermögenswerte des Heiligen Stuhls.