Ein Kruzifix
APA/Helmut Fohringer
APA/Helmut Fohringer
Feiertag

Katholiken für „Feiertag-Tausch“ offen

Unterstützung für eine neue Karfreitagsregelung ist auch seitens der römisch-katholischen Kirche gekommen: Die Idee, den Karfreitag für alle zu einem Feiertag zu machen und dafür eventuell den Ostermontag als gesetzlich gültigen Feiertag aufzugeben, findet Anklang.

Der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) hatte am Freitag im Zuge der Landeshauptleutekonferenz vorgeschlagen, den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für alle im Tausch mit dem Ostermontag einzuführen. Die Anzahl der freien Tage bliebe somit gleich. Allerdings würde damit ein verlängertes Wochenende wegfallen; der Karfreitag ist ohnehin bereits für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein verkürzter Arbeitstag.

Die Initiative, Karfreitag und Ostermontag als gesetzlich gültigen Feiertag „auszutauschen“, findet die Katholische Arbeitnehmer:innen-Bewegung (KAB) der Diözese Graz-Seckau „begrüßenswert“. Diese Vorgangsweise käme einerseits den Wünschen der evangelischen Kirche entgegen, andererseits würden Bedenken aus Wirtschaftskreisen wegen eines zusätzlichen arbeitsfreien Tages begegnet, hieß es in einer Aussendung am Montag.

Große Bedeutung für christlichen Glauben

Die KAB habe in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder mit Karfreitagsaktionen vor Betriebsstätten auf die Sterbestunde Christi aufmerksam gemacht und auf deren Bedeutung für den christlichen Glauben hingewiesen.

„Wir würden daher auch die Aufwertung des Karfreitags zum arbeitsfreien Feiertag für alle begrüßen und gegebenenfalls – wenn ein zusätzlicher Feiertag volkswirtschaftlich wirklich nicht verkraftbar ist – auf den freien Ostermontag verzichten“, erklärten Hannes Labner und Martin Hochegger im Namen des KAB-Vorstands.

Zuletzt hatten die steirische katholische Kirche und die Evangelische Kirche in Österreich den Vorstoß des steirischen Landeshauptmanns zugunsten einer Neuregelung unterstützt. Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka wies am Freitag darauf hin, dass für die gesamte Christenheit der Karfreitag und der Ostersonntag zu den bedeutendsten Feiertagen gehörten. Für die evangelischen Gläubigen wäre dies jedenfalls eine „gerechtere Lösung“, so Chalupka.

Zustimmung kam auch von der Diözese Graz-Seckau: „Wir unterstützen natürlich, wenn über den Karfreitag als Feiertag gesprochen wird, denn dieser Tag ist auch für die katholische Kirche ein besonderer. Jedenfalls ist er wichtiger als der Ostermontag, Pfingstmontag oder Stephanitag, die keine gebotenen Feiertage unserer Kirche sind. Über staatliche Feiertage hat freilich nicht die Kirche zu entscheiden“, hieß es am Freitag in einer Stellungnahme gegenüber Medien.

EuGH war gegen Feiertagsbegünstigung

Der Karfreitag ist seit 2019 für evangelische und altkatholische Christen kein Feiertag mehr – es sei denn, man macht ihn zum „persönlichen Feiertag“. Dann hat man einen Anspruch auf Urlaub an diesem Tag, der Arbeitgeber kann ihn nicht ablehnen. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür allerdings nicht. Der persönliche Feiertag muss drei Monate zuvor beim Arbeitgeber angemeldet werden. Wie oft die neue Regelung bisher in Anspruch genommen wurde, ist mangels Daten nicht bekannt.

Auslöser für die gesetzliche Neuregelung war das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH 2019) vom 22. Jänner 2019. Dieser entschied, dass die bis dahin geltende österreichische Feiertags-Begünstigung für Angehörige der Evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche gegen das Europarecht verstößt.