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Missbrauchsopfer reicht Klage gegen Benedikt XVI. ein

Ein Opfer des pädophilen Priesters Peter H. hat Klage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. und weitere Kirchenvertreter eingereicht. Das berichteten am Mittwoch der Rechercheverband Correctiv, die „Zeit“ und der Bayerische Rundfunk.

Der Papst hatte „Kenntnis von allen Umständen und hat es zumindest billigend in Kauf genommen, dass dieser Priester ein Wiederholungstäter ist“, heißt es demnach in der Klageschrift.

Der Kläger wirft dem emeritierten römisch-katholischen Kirchenoberhaupt demnach vor, H. trotz besseren Wissens bei der Gemeindearbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt zu haben. Papst Benedikt hatte den Priester zu in seiner Zeit als Erzbischof Joseph Ratzinger Anfang der 1980er Jahre in sein Bistum München und Freising aufgenommen, obwohl H. als pädokriminell vorbestraft bekannt war. In Bayern beging der Priester dann weitere Missbrauchstaten.

Feststellungsklage zu Schuld der Kirche

Die Taten sind strafrechtlich weitgehend verjährt. Der Anwalt des nun klagenden Opfers, der Berliner Strafverteidiger Andreas Schulz, hat dem Bericht zufolge eine Feststellungsklage eingereicht, um eine Feststellung der Schuld der Kirche zu erreichen. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass der damalige Priester H. den Kläger missbraucht hat, könnte die Kirche „zum Ersatz des Schadens ihm gegenüber verpflichtet“ sein, zitieren die Medien aus der Klageschrift.

Papst Benedikt XVI. 2011
APA/AFP/Alberto Pizzoli
Ein Missbrauchsopfer hat in Deutschland Klage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. eingereicht

Die beim Landgericht Traunstein eingereichte Klage richtet sich dem Bericht zufolge unter anderem auch gegen Kardinal Friedrich Wetter und den Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, Christoph Klingan.

Pädokrimineller Priester aus Klerikerstand entlassen

Peter H. aus dem Bistum Essen wurde Anfang Juni aus dem Klerikerstand entlassen. Im Rahmen eines laufenden kirchenrechtlichen Verfahrens habe der Vatikan H. die Rechtsbelehrung erteilt, dass er angesichts der Vorwürfe selbst die Entlassung aus dem Priesterstand beantragen könne, teilte das Bistum Essen mit. Davon habe H. Gebrauch gemacht, inzwischen sei seine Laisierung erfolgt.

Gutachten brachte Steine ins Rollen

Im Jänner hatte ein unabhängiges Gutachten zum Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche in Deutschland dem Erzbistum München und Freising ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Auch der emeritierte Papst Benedikt XVI. wurde schwer belastet. Er habe als damaliger Münchner Erzbischof Joseph Ratzinger (1977–-1982) in vier Fällen nichts gegen des Missbrauchs beschuldigte Kleriker unternommen, teilten die Gutachter mit. In einer Stellungnahme hatte Benedikt XVI. seine Verantwortung bestritten.

Benedikt korrigierte im Nachhinein seine Angaben über die Teilnahme an einer Sitzung im Jahr 1980, bei der es darum ging, H. im Bistum München-Freising aufzunehmen und seelsorglich einzusetzen. In einer ersten Stellungnahme hatte Benedikt seine Teilnahme an der Sitzung bestritten. Später hieß es, er habe doch daran teilgenommen. Der Fehler in der Stellungnahme sei aber „nicht aus böser Absicht heraus geschehen“, sondern „Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme“, so der emeritierte Papst. Das tue ihm „sehr leid“ und er bitte, das zu entschuldigen.