Kirchenrecht

Katholiken: 1.000 Jahre Pflichtzölibat

Vor 1.000 Jahren, am 1. August 1022 ordneten Papst Benedikt VIII. und Kaiser Heinrich II. gemeinsam bei der Synode von Pavia ein generelles Heiratsverbot und damit die Ehelosigkeit für Priester an. Der Pflichtzölibat ist kein Dogma, sondern eine Vorschrift des Kirchenrechts.

Die Verordnung war Teil einer frommen politischen Bewegung, die mit dem Begriff „Kirchenreform“ in die Geschichtsschreibung eingegangen ist. „Kirchenreform“ – ein Begriff, der durch die Jahrhunderte immer wieder neu anklingt: ob im 15./16. Jahrhundert als „Reform an Haupt und Gliedern"/"Reformation“; ob im Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) als „aggiornamento“ („Verheutigung“) oder heute als „Synodaler Prozess“.

Damals, vor 1.000 Jahren, richtete sich die Reform der Kirche gegen Missstände wie Machtmissbrauch, Ämterkauf (Simonie) oder Vetternwirtschaft (Nepotismus); und eben gegen die Priesterehe – für die sich heutige Reformprozesse stark machen. Die Forderung nach einer Abschaffung des verpflichtenden Zölibats für Priester gehört allerdings zu katholischen Reformdebatten wie das Amen in der Kirche.

Verheiratete Priester früher keine Seltenheit

Die Tatsache, dass Gebote oder Verbote in einer bestimmten Zeit in öffentlichen Dokumenten stetig wiederholt werden, spricht nicht dafür, dass sie in besonderer Weise befolgt wurden. Im Gegenteil: Weil sie nicht befolgt wurden, der Obrigkeit aber wichtig waren, wurden sie immer und immer wieder eingeschärft.

Die Hand eines Priesters mit einem Kruzifix an einer Kette und einem Schriftstück in der Hand
APA/dpa/Jochen Lübke
Die Verpflichtung für römisch-katholische Priester, zölibatär zu leben, geht auf eine 1.000 Jahre alte Vorschrift zurück

Vor rund 1.000 Jahren waren in der westlichen, „römischen“ Kirche viele Priester wie selbstverständlich verheiratet. Einen direkten Durchgriff der Bischöfe per Telefon gab es schließlich noch nicht, der Dienstherr konnte viele Tagesreisen entfernt sitzen – und womöglich erst nach Jahren oder sogar nie von den Verhältnissen in einem entfernten Dorf erfahren.

Und so half erst mal nur, entweder in jedem bekannt gewordenen Einzelfall hart durchzugreifen und dem verheirateten Delinquenten seine Pfarrstelle und seine Einkünfte zu entziehen – oder eben immer und immer wieder den steten Tropfen einzuträufeln, dass sich Priester, die in anderen Beziehungen als zu Christus selbst stehen, im Stand der Ungnade befinden.

Verbot, Kleriker zu heiraten

1031 verbot umgekehrt die Synode von Bourges allen katholischen Gläubigen, einen Kleriker oder dessen (für „kirchenhörig“, also unfrei erklärte) Kinder zu heiraten. Nicht zuletzt ging es dabei auch um die Erbschaftsfrage: Nicht die Familie des Geistlichen sollte am Ende dessen Pfarrstelle und Vermögen bekommen; sondern die Diözese, die sie verliehen hatte. 1059 verbot eine Synode im Lateran unter Leitung des deutschen Papstes Nikolaus II. Priestern in partnerschaftlichen Beziehungen die Feier der Heiligen Messe.

Dabei war es keineswegs in jedes Bischofs Interesse, die neuen Vorschriften aus dem fernen Rom durchzusetzen. In Deutschland trauten sich nur wenige Bischöfe; viele hatten lieber ihre Ruhe. In manchen Regionen stellte sich die Geistlichkeit auf die Hinterbeine und protestierte gegen die neuen Gesetze. Der Passauer Bischof Altmann musste gar wegen seines Reformeifers aus seiner Diözese fliehen. Eine antireformerische Schrift, die im Gegenteil behauptete, nur die Heirat von Weltpriestern helfe gegen deren Sittenlosigkeit, wurde 1079 vom kirchlichen Lehramt verurteilt.

Keine Ehelosigkeitspflicht in den Evangelien

Das Zweite Laterankonzil wiederholte und verschärfte 1139 die Anordnungen der Synode von Pavia: Alle Priesterehen wurden per Federstrich für nichtig erklärt, Zuwiderhandlungen erneut mit Verlust von Amt und Einkommen belegt. Auch danach freilich dauerte es noch Jahrhunderte, bis sich der Pflichtzölibat durchsetzte. Die Diskussion darüber hat nie aufgehört, noch weniger die Verstöße.

Wäre nicht alles einfacher, wenn Priester heiraten oder sich „verpartnern“ dürften? „Zölibat“ – was ist überhaupt die Idee dahinter? Jesus selbst – bzw. die biblischen Evangelien – sprechen nicht von einer Pflicht zur Ehelosigkeit. Allerdings überliefert das Matthäus-Evangelium ein Lob Jesu für jene, die „um des Himmelreiches willen“ auf eine eigene Familie verzichten. Die Empfehlung dahinter ist, sich als Geweihter ohne Rücksichten ausschließlich dem Dienst an Gott und den Menschen widmen zu können.

Orthodoxe gehen anderen Weg

Erste rechtliche Bestimmungen in dieser Richtung reichen bis in die Spätantike zurück. Die Synode von Elvira (um 300) in Spanien propagiert den sogenannten Enthaltsamkeitszölibat: Verheiratete können geweiht werden, müssen dann aber sexuell enthaltsam leben („Josefsehe“).

Am Ende schlugen die Kirchen des Ostens und des Westens nach der sogenannten Trullanischen Synode im Jahr 691/92 bei der Priesterehe verschiedene Wege ein. In den orthodoxen Kirchen des Ostens – übrigens einschließlich der mit Rom verbundenen („Unierten“) – gibt es den verpflichtenden Eheverzicht seitdem und bis heute nur für Mönche und (werdende) Bischöfe. Einfache Priester dürfen etwa vor ihrer Weihe heiraten.

Aktuelle Debatten

Auch in den Reformdebatten unserer Tage kratzen immer wieder – vereinzelt, aber häufiger werdend – katholische Bischöfe an der Zölibatsfrage; in Deutschland etwa der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf oder „Ruhrbischof“ Franz-Josef Overbeck von Essen. Weltweit, so Kohlgraf, sei ein freiwilliger Zölibat „sicher nicht mehrheitsfähig“. Allerdings wäre doch möglich, die Frage den nationalen Bischofskonferenzen zu überlassen. Papst Franziskus habe deren Entscheidungskompetenzen stets betont.

Franziskus selbst hat sich wiederholt gegen eine Zulassung von verheirateten Männern zum Priesteramt positioniert. Gleichzeitig sieht er Spielraum für „Sonderlösungen“, wo Priestermangel überhandnimmt. Er selbst habe allerdings noch nicht ausreichend darüber nachgedacht und gebetet. Theologen müssten die Frage weiter erörtern.