Missbrauchsvorwurf

Zivilverfahren gegen Kardinal Pell hat begonnen

Mit einer Vorverhandlung hat am Donnerstag vor einem australischen Gericht das zivilrechtliche Verfahren gegen Kardinal George Pell (81) und die Erzdiözese Melbourne begonnen.

Ein Mann verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er einen Schock erlitten habe. Grund sind demnach Vorwürfe, dass sein Sohn 1996 von Pell sexuell missbraucht worden sei. Bei der Vorverhandlung beantragten die Anwälte der Erzdiözese Klageabweisung, wie örtliche Medien berichteten.

Der Richter werde seine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. Sollte das Gericht dem Antrag der Erzdiözese folgen, wäre der Kardinal der einzige Beklagte.

Im Strafprozess freigesprochen

Pell (81) war 2018 von einem Strafgericht in Melbourne wegen sexuellen Missbrauchs zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. 2020 wurde er in letzter Instanz freigesprochen und aus dem Gefängnis entlassen. Einer der beiden Betroffenen, die Pell missbraucht haben soll, der Sohn des jetzigen Klägers, starb 2014 an einer Drogenüberdosis.

Der Ausgang des Strafprozesses ist vom zivilrechtlichen Verfahren unabhängig. Während im australischen Rechtssystem bei Strafrechtsverfahren die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei bewiesen werden muss, reicht bei Zivilrechtsverfahren für eine Verurteilung Plausibilität.