Hände halten ein angezündetes Teelicht
APA/Günter R. Artinger
APA/Günter R. Artinger
Katholiken

Das Prozedere für eine Seligsprechung

Am 4. September wird Johannes Paul I. seliggesprochen. Bei einer Seligsprechung (Beatifikation) stellt die römisch-katholische Kirche durch das Urteil des Papstes fest, dass ein Mensch beispielhaft aus seinem christlichen Glauben gelebt hat. Dazu gehört auch die Anerkennung eines Wunders.

Aus der beispielhaften Lebensweise ergibt sich die Empfehlung, die Person als Vorbild und Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Selige werden im Gegensatz zu Heiligen aber nur regional verehrt. Auf eine Seligsprechung kann eine Heiligsprechung und damit die weltweite Verehrung folgen.

Die Seligsprechung ist ein kirchenrechtliches Verfahren, ihr geht ein Untersuchungsverfahren („Seligsprechungsprozess“) voraus. Dazu muss die Heimatdiözese Informationen über Leben und Sterben der Person sammeln und ein Wunder oder den Märtyrertod sowie die Tugendhaftigkeit und den „Ruf der Heiligkeit“ nachweisen.

Vatikan prüft Dokumente, Aussagen und Wunder

Nach Abschluss des Verfahrens erhält der Vatikan die Akten. Dort prüft die Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse die Dokumente und Zeugenaussagen und holt Gutachten über Wunder ein. Für ein Wunder müssen mehrere Experten die wissenschaftliche Unerklärlichkeit einer Heilung bestätigen.

Die Kongregation legt ihre Ergebnisse dem Papst vor, dem letztlich die Entscheidung für eine Seligsprechung obliegt. Ein Seligsprechungsprozess darf nach kirchenrechtlichen Bestimmungen frühestens fünf Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eröffnet werden. In wenigen Ausnahmen geschah dies auch schon vor Ablauf dieser Frist.

Wunder von Johannes Paul I. 2021 anerkannt

Das Seligsprechungsverfahren für Johannes Paul I. wurde 2003 initiiert. 2021 erkannte Papst Franziskus ein auf den „33-Tage-Papst“ zurückgeführtes Wunder offiziell an. Es geht dabei um ein Ereignis aus dem Jahr 2011.

Ein damals elfjähriges Mädchen in Buenos Aires, das an einer „fieber-assoziierten (akuten) Enzephalopathie mit refraktären Anfällen und einem septischen Schock“ litt und am Ende seines Lebens stand, soll trotz ihres als hoffnungslos geltenden Gesundheitszustandes nach Anrufung des verstorbenen Papstes auf wundersame Weise geheilt worden sein. Der Pfarrer, in dessen Pfarre das Krankenhaus gehörte, habe zuvor angeregt, in diesem Fall die Hilfe von Johannes Paul I. zu erbitten.