Gericht

Mexiko: Höchstrichter will Weihnachtskrippen verbieten

Das Aufstellen von Weihnachtskrippen im öffentlichen Raum könnte in Mexiko bald der Vergangenheit angehören. Richter des Obersten Gerichtshofes beraten am 9. November darüber, ob diese weit verbreitete Tradition gegen die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit verstößt.

Der Grundsatz des laizistischen Staates sowie der Gleichheit und Nichtdiskriminierung könnten durch die szenische Darstellung der Geburt Jesu verletzt sein, so das Argument des Höchstrichters Juan Luis Gonzalez Alcantara.

Vor zwei Jahren hatten Bürger aus Chochola im Bundesstaat Yucatan eine Klage eingereicht, nachdem im Rathaus der Stadt eine Weihnachtskrippe aufgestellt worden war. Gefordert wurde, dass Behörden die Finanzierung und Anbringung religiöser Symbole im öffentlichen Raum untersagt wird.

Höchstrichter Gonzalez drängt darauf, den Stadtrat von Chochola zu Maßnahmen zu verpflichten, „um die Ausübung der Religionsfreiheit und folglich die weltanschauliche Pluralität innerhalb der Stadtverwaltung zu fördern“.

Werben um Verständnis

In einem aktuellen Beitrag für das Kirchenportal Desde la fe wird für ein „positives“ Verständnis von Religionsfreiheit geworben – für jenes, das „verschiedene soziale und religiöse Erscheinungsformen und ethische Überzeugungen respektiert, und zwar in Harmonie und Inklusion“, wie P. Mario Angel Flores Ramos, Direktor der Kommission für Glaubenslehre der Erzdiözese Mexiko-Stadt, sagte.

Weihnachtskrippe in Mexiko-Stadt
Reuters/Henry Romero
Vielleicht bald Geschichte: Weihnachtskrippe in Mexiko-Stadt

Die Darstellung der Krippe und anderer religiöser Symbole sei aus Kirchensicht rechtlich zulässig – durch die freie Meinungsäußerung und als Förderung einer „toleranten, integrativen Gesellschaft, die die Freiheit aller ihrer Bewohner respektiert“.

Keine Religion bevorzugen

Die mexikanische Verfassung zählt zu den besonders laizistischen. In Artikel 130 ist der Grundsatz der Trennung von Staat und Kirchen verankert, zudem heißt es im Gesetz über religiöse Vereinigungen und öffentlichen Kult: „Der mexikanische Staat ist säkular. Er übt seine Befugnis über alle religiösen Kundgebungen, ob individuell oder kollektiv, nur im Hinblick auf die Einhaltung der Gesetze, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Moral sowie den Schutz der Rechte Dritter aus.“ Der Staat dürfe keine Religion, Kirche oder religiöse Gruppierung bevorzugen oder privilegieren.