Österreich

Keine Anerkennung: Atheisten wollen vor VfGH

Die Atheistische Religionsgesellschaft (ARG) will Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einreichen. Die Beschwerde richtet sich gegen das abweisende Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VwG), die ARG als religiöse Bekenntnisgemeinschaft anzuerkennen.

Das Verwaltungsgericht hatte im Juni 2022 eine Entscheidung des Kultusamtes bestätigt, wonach die ARG nicht als religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt wurde. Das Gericht stützte sich auf ein Gutachten, das zu dem Schluss kam, die ARG erfülle die rechtlichen Kriterien für eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft nicht.

In dem bisherigen Verfahren vor dem Kultusamt und vor dem Verwaltungsgericht Wien sieht die ARG „unter anderem unsere Religionsfreiheit und die Verpflichtung zur religiösen Neutralität staatlichen Handelns massiv verletzt“, heißt es in einer Aussendung von Mittwoch.

„Eigenes Transzendenzverhältnis erarbeiten“

Laut ARG gehöre es zum Kernbereich des Grund- und Menschenrechts der Religionsfreiheit, „sich ein eigenes religiöses Transzendenzverständnis zu erarbeiten und auf dessen Grundlage ein eigenes religiöses Transzendenzverhältnis zu entwickeln und danach zu leben“. Das Gutachten hatte insbesondere den Transzendenzbezug als unzureichend bezeichnet.

Laut Aussendung soll die Beschwerde noch heuer eingebracht werden.