Ein Regenbogen über einem Kirchturm
APA/AFP/Robert Michael
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Gleichstellung

Deutsche Bischöfe ändern kirchliches Arbeitsrecht

Die römisch-katholische Kirche in Deutschland ändert ihr Arbeitsrecht und stärkt damit unter anderem die Rechte queerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Änderung ist eine Reaktion auf die Initiative „#OutInChurch“.

Eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eine neue Hochzeit nach der Scheidung sind für die etwa 800.000 Beschäftigten der katholischen Kirche in Deutschland kein Grund mehr für eine Kündigung. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) beschloss am Dienstag eine entsprechende Änderung der sogenannten „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“. „Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt“, teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) in Bonn mit.

„Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein.“ Die einzige Bedingung sei „eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums“.

Reaktion auf „OutInChurch“

In den Bistümern war die Neufassung des Arbeitsrechtes seit einigen Monaten diskutiert worden. Bisher konnte es einen den Job kosten, wenn man sich zum Beispiel zu einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft bekennt. Auch eine zweite Heirat nach einer Scheidung konnte zum Problem werden.

Gegen ihre Diskriminierung hatten im Jänner queere Beschäftigte unter dem Motto „#OutInChurch“ protestiert und der DBK bei deren Vollversammlung im März mehr als 117.000 Unterschriften übergeben. Der DBK-Vorsitzende, Bischof Georg Bätzing, hatte daraufhin angekündigt, dass das Arbeitsrecht verändert werden soll.

Die Artikel der Grundordnung bilden die Grundpfeiler der kirchlichen Arbeitsverfassung. Sie gelten für etwa 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und der Caritas. Der Ständige Rat der DBK tagte seit Montag im Kloster Himmelspforten in Würzburg.

Reformbewegungen sehen „Teilerfolg“

Die Reformbewegung „#OutInChurch“ sieht nur einen Teilerfolg. „Es wäre deutlich mehr drin gewesen“, sagte #OutInChurch-Sprecher Rainer Teuber der Deutschen Presse-Agentur. „Es ist erstmal mehr als nichts, aber es kann auch bestenfalls nur als Teilerfolg gewertet werden.“ Teuber kritisierte vor allem, dass trans- oder non-binäre Menschen nicht konkret genannt werden. „Der Blick in die Schlafzimmer entfällt zwar“, sagte Teuber. Vieles bleibe allerdings schwammig und Auslegungssache. „Der Teufel steckt im Detail.“

„Die Neufassung, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung jetzt keinen rechtlichen Bewertungen mehr unterliegt, war mehr als notwendig, ist aber wohl auch der Personalnot geschuldet“, sagte „Wir sind Kirche“-Sprecher Christian Weisner. „Das bedeutet hoffentlich ein Ende von Diskriminierungen und ein Ende der Heimlichtuerei aus Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes zum Beispiel für geschiedene wiederverheiratete Paare oder homosexuell lebende Menschen.“