Justiz

Klageverfahren gegen Papst Benedikt läuft vorerst weiter

Das Klageverfahren gegen Papst Benedikt XVI. am Landgericht Traunstein läuft dort auch nach seinem Tod weiter – zumindest vorerst. Der Prozessbevollmächtigte könne eine Unterbrechung des Verfahrens beantragen, bis geklärt ist, wer die Erben Ratzingers sind, sagte Andrea Titz.

„Zwar tritt mit dem Tod einer Partei grundsätzlich eine Unterbrechung gemäß Paragraf 239 Zivilprozessordnung ein“, sagte Gerichtssprecherin Titz am Montag. „Im vorliegenden Fall gilt dies jedoch nicht, da der Verstorbene von einem Prozessbevollmächtigten vertreten war.“ Der am Silvestermorgen gestorbene Joseph Ratzinger hatte in dem Verfahren eine große Anwaltskanzlei beauftragt, ihn zu vertreten. Noch sei unklar, ob die Unterbrechung des Verfahrens beantragt wird.

Im Sommer vergangenen Jahres hatte ein Mann, der nach eigenen Angaben vom verurteilten Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht wurde, am Landgericht Traunstein eine Zivilklage, eine sogenannte Feststellungsklage, erhoben. Sie richtet sich nicht nur gegen Ratzinger, der damals Erzbischof von München und Freising war, als der Missbrauchstäter in seine Diözese versetzt wurde, sondern auch gegen den verurteilten Mann selbst, das Erzbistum sowie Ratzingers Nachfolger im Amt des Erzbischofs, Kardinal Friedrich Wetter.

„Klage wird fortgeführt“

Ziel der Klage ist unter anderem, festzustellen, ob Bistumsverantwortliche Taten vertuscht und so weitere Taten möglich gemacht haben. „Die Klage wird fortgeführt mit dem oder den Erben des Verstorbenen“, sagte auch der Anwalt des Klägers, Andreas Schulz, der Deutschen Presse-Agentur.

Die Garchinger Initiative Sauerteig, die den Kläger unterstützt, bedauert es, dass die Rolle Benedikts nun wohl nicht mehr juristisch aufgearbeitet wird. „Mit der Klärung seiner Verantwortung vor einem weltlichen Gericht hätte er für die Zukunft der katholischen Kirche einen bedeutenden Schritt machen können“, teilte die Initiative mit. „Dass Papst em. Benedikt seiner Kirche diesen Dienst nun nicht mehr erweisen kann, gehört wohl zur Tragik seines Lebens“.