Vatikan

Zehn Jahre historischer Papst-Rücktritt

Am 28. Februar 2013 ist Benedikt XVI. ein letztes Mal als amtierender Papst vor die Gläubigen getreten. Er sei künftig bloß ein „einfacher Pilger, der die letzte Etappe seines Weges auf dieser Erde geht“. Der historische Rücktritt jährt sich zum zehnten Mal.

Exakt am 28. Februar um 20.00 Uhr war Benedikt XVI. nicht mehr Papst. Der historische freiwillige Amtsverzicht, war der erste eines Papstes nach mehr als sieben Jahrhunderten. 17 Tage vor dem eigentlichen Schlusspunkt schlug die Nachricht vom bevorstehenden Ende der Amtszeit Benedikts XVI. (2005-2013) wie der Blitz aus heiterem Himmel ein. Mit leiser Stimme und auf Latein verlas der damals 85-jährige Pontifex am 11. Februar 2013 vor im Vatikan versammelten Kardinälen seine Rücktrittserklärung.

„Quapropter … declaro me ministerio Episcopi Romae, Successoris Sancti Petri, … renuntiare.“ Die lateinkundige Redakteurin Giovanna Chirri von der italienischen Nachrichtenagentur ANSA, die der TV-Liveübertragung des Konsistoriums folgte, vermeldete die Sensation als Erste. Es war zufällig Rosenmontag, und nicht wenige glaubten zunächst an einen Faschingsscherz.

Erster Papstrücktritt der Neuzeit

Vor Benedikt hatte zuletzt im 13. Jahrhundert ein Papst freiwillig einen solchen Schritt gesetzt: Coelestin V., der vor seinem Rückzug 1294 aber nur wenige Monate regiert hatte. Nachdem sich der erste Schock über Benedikts Erklärung gelegt hatte, überwogen zustimmende Reaktionen. Benedikt XVI. habe das Papsttum entmystifiziert und in gewisser Weise menschlicher gemacht, so viele Kommentatoren.

Papst Benedikt XVI. 2013, als er seinen Rücktritt bekanntgab
APA/dpa/Herbert Knosowski
Am 11. Februar 2013 gab Benedikt XVI. seinen Amtsverzicht bekannt, am 28. Februar um 20.00 Uhr war er nicht mehr Papst

„Damit hat er das Papsttum entzaubert“, sagte etwa auch der Theologe Wolfgang Beinert (89) zuletzt im Interview mit der deutschen Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) über Benedikts Amtsverzicht. Denn dieses sei keine himmlische Institution, „wo der liebe Gott persönlich amtiert, sondern das ist ein Amt, das ein Mensch besetzt, wie alle anderen Ämter auch. Und dieser Mensch kann hinfällig werden.“

Debatte um den Emeritus in Weiß

Galt Benedikts Amtsverzicht an sich als weitgehend vorbildhaft, so wurden sein Status und seine Rolle danach kontroverser beurteilt. Weil er weiter Weiß trug, sich mit „Heiliger Vater“ anreden und „Papa emeritus“ nennen ließ, begann eine mitunter sogenannte „Zwei-Päpste-Zeit“. Was sachlich falsch ist. Es gab auch in der dieser Zeit mit Papst Franziskus nur einen Papst. Benedikt versprach ihm seinen absoluten Gehorsam.

Dennoch sorgte der Anblick eines emeritierten Papstes in Weiß für Verwirrung – auch weil einzelne Franziskus-Kritiker sich auf ihn beriefen. Gegen Benedikts Willen, der manchem deswegen die Tür wies. In der Öffentlichkeit aber kam diese Distanzierung nicht deutlich genug an.

Benedikts Nachfolger Franziskus selbst hütete sich, auch nur den Verdacht einer Distanzierung anzudeuten. Das behielt er auch nach dem Tod Benedikts am Silvestertag 2022 bei. In einem Interview Ende Jänner etwa lobte er seinen Vorgänger als „Gentleman“; mit dessen Tod am 31. Dezember habe er „einen Vater verloren“.

Bis jetzt keine neuen Regeln für Amtsverzicht

Dass ein Papst aus dem Amt scheiden kann und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, regelt das Kirchenrecht in Kanon 332 mit nur zwei Bedingungen: Der Amtsverzicht muss frei geschehen und hinreichend kundgetan werden. Mehr nicht. An diese Vorgaben hat sich Benedikt XVI. gehalten. Die Art seines Rücktritts hingegen und seinen Status als emeritierter Papst hatte er mit Vertrauten selbst entworfen.

Schon länger fordern Historiker und Kirchenjuristen für künftige Papstrücktritte, genauer: den Amtsverzicht, eigene klare Regeln. Dennoch hat Franziskus laut eigener Aussage bisher noch keine neue Regelung erwogen. Zuerst benötige der Vatikan mehr Erfahrung mit päpstlichen Rücktritten, bevor er sich daran mache, sie zu „regulieren oder zu regeln“.

Franziskus: Rücktritt sicherheitshalber unterzeichnet

Dennoch hat der amtierende Papst nach eigener Aussage schon zwei Monate nach seiner Wahl eine Rücktrittserklärung für den Fall seiner Amtsunfähigkeit unterzeichnet.

„Ich habe es für den Fall getan, dass ich ein gesundheitliches Problem hätte, das mich an der Ausübung meines Amtes hindern würde, und ich nicht bei vollem Bewusstsein und in der Lage bin, zurückzutreten“, sagte Franziskus vor wenigen Wochen bei einem Gespräch mit Jesuiten. Dabei wiederholte er auch, dass er nach einem Amtsverzicht emeritierter Bischof von Rom wäre und in der Residenz für pensionierte Priester in der Ewigen Stadt leben wollen würde.

Rücktritte „sollten nicht zur Mode werden“

Seine eigenen Vorkehrungen bedeuteten jedoch „keineswegs, dass der Rücktritt von Päpsten, sagen wir, zu einer Mode, zu einer normalen Sache werden sollte“, fügte Franziskus hinzu. „Benedikt XVI. hatte den Mut, dies zu tun, weil er aufgrund seiner Gesundheit keine Kraft hatte, weiterzumachen. Das steht für mich im Moment nicht auf der Tagesordnung. Ich glaube, dass das Amt des Papstes auf Lebenszeit ist. Ich sehe keinen Grund, warum das nicht so sein sollte.“