Erzbischof Georg Gänswein kniet beim Sarg von Benedikt XVI.
APA/AFP/Filippo Monteforte
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Testament

Gänswein: Benedikt XVI. hat fünf materielle Erben

Der zu Silvester verstorbene Papst Benedikt XVI. hinterlässt sein materielles Erbe fünf Cousins und Cousinen. Das sagte sein langjähriger Privatsekretär Erzbischof Georg Gänswein am Rande eines Pfarrbesuchs in Rom am Sonntag.

Da Gänswein vom Verstorbenen als Testamentsvollstrecker eingesetzt sei, obliege es jetzt ihm, die fünf Erbinnen und Erben schriftlich zu fragen, ob sie das Erbe antreten wollten oder nicht. Laut Gänswein hat Papst Benedikt keinen Erben eingesetzt – darum komme „die gesetzliche Erbfolge zum Zug“, sagte er im dpa-Interview. „Diese richtet sich nach vatikanisch-italienischem Recht. Die Anschreiben an die möglichen Erben sind im Gange. Die Antworten der möglichen Erben stehen noch aus.“

Weiter sagte Gänswein vor Journalisten, das Erbe umfasse weder die Erträge aus den literarischen Werken des Verstorbenen noch seine persönlichen Dinge. Es gehe lediglich um „das, was vielleicht noch auf dem Konto ist“.

Erben drohen Schadenersatzzahlungen

Die Erben Benedikts XVI. wurden in den vergangenen Wochen auch im Kontext eines Schadensersatzprozesses genannt, den derzeit in Deutschland ein Missbrauchsopfer gegen die Erzdiözese München und Freising anstrengt. Falls dem Opfer ein Schadensersatzanspruch zugestanden wird, könnten auch die Erben Joseph Ratzingers, der in der fraglichen Zeit Erzbischof von München war, finanziell belangt werden – sofern sie nicht das Erbe zuvor ausgeschlagen haben.

Gericht verlegt Termin für Papst-Verfahren

Weil bisher die Erben des verstorbenen Benedikt XVI. ermittelt wurden, verlegte das Landgericht Traunstein den Verhandlungstermin für das Verfahren gegen ihn. Ein möglicher Ersatztermin werde mit den Beteiligten und deren Anwälten abgestimmt, teilte das Gericht am Montag mit. Eigentlich hätte am 28. März in dem Fall mündlich verhandelt werden sollen.

Bei dem Verfahren geht es um eine Zivilklage eines Missbrauchsopfers gegen den mutmaßlichen Täter sowie Vertreter der katholischen Kirche. Diese sogenannte Feststellungsklage richtet sich gegen vier Beschuldigte: den Wiederholungstäter Priester H., das Erzbistum und die früheren Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter und Kardinal Joseph Ratzinger. Nach dem Tod des emeritierten Papstes ruht das Verfahren gegen ihn aber, bis klar ist, wer seine Rechtsnachfolge antritt.