Ukraine

Selenskyj verteidigt Vorgehen gegen UOK

Im Konflikt um das berühmte Kiewer Höhlenkloster (Lawra) hat der ukrainische Staatspräsident Wolodymyr Selenskyj das Vorgehen seiner Regierung gegen die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche (UOK) verteidigt.

Es handle sich um einen Schritt, „um die spirituelle Unabhängigkeit unseres Staates zu stärken, um unsere Gesellschaft vor der alten und zynischen Manipulation der Religion durch Moskau zu schützen“, sagte Selenskyj am Mittwochabend in der täglichen Videobotschaft an seine Landsleute. Die Ukraine sei das „Gebiet der größten Religionsfreiheit in unserem Teil Europas“. So werde es immer bleiben, versicherte er.

Der Abt des Kiewer Höhlenklosters, Metropolit Pavlo (Lebyd), sagte unterdessen in einer etwa zur gleichen Zeit online gestellten YouTube-Botschaft, dass „Gott dem Präsidenten der Ukraine die Vertreibung des Klerus der UOK aus der Lawra nicht vergeben wird“. Dem ukrainischen Kulturminister Olexandr Tkatschenko attestierte der Metropolit, von „teuflischem Wahnsinn“ besessen zu sein.

Türme des Kiewer Höhlenklosters mit einer Statue davor
APA/AFP/Sergei Supinsky
Das Kiewer Höhlenkloster

Mönche wollen Kloster nicht räumen

Anhänger der UOK strömten auch am Donnerstag zum Kloster und hinderten laut dem Nachrichtenportal risu eine Kommission des Kulturministeriums, das Höhlenkloster zu inspizieren. Auch Metropolit Pavlo gesellte sich zu der Menschenmenge. Es soll zu vereinzelten Handgreiflichkeiten gekommen sein.

Dutzende Mönche der UOK weigern sich weiterhin, das Höhlenkloster zu räumen. Sie widersetzen sich damit einer Anordnung der ukrainischen Regierung, die eine Frist bis Mittwoch gesetzt hatte. Auf der Kloster-Website teilten die Ordensmänner mit, dass sie nicht beabsichtigten, das bedeutendste orthodoxe Heiligtum der Ukraine „ohne ein entsprechendes Gerichtsurteil“ und ohne grundlegende Dokumente für die Kündigung des Pachtvertrags zu verlassen.

Verhandlung am 26. April

Nach Angabe der Kirche setzte das von ihr angerufene Kiewer Wirtschaftsgericht eine Verhandlung für den 26. April an. Eine Vertreterin des Kulturministeriums widersprach freilich den Mönchen. Sie hätten auch bei einem laufenden Verfahren kein Recht, im Kloster zu bleiben.

In dem Kloster lebten bislang rund 200 Mönche; die Leitung der UOK hat hier ihren Sitz, ebenso deren wichtigste Bildungsstätte, die Theologische Akademie. Es gehört wie viele andere ukrainische Gotteshäuser dem Staat und war an die UOK verpachtet. Laut ukrainischen lokalen Medien versuchte zumindest einige Mönche auch am Donnerstag, Inventar aus dem Kloster zu bringen. Sie werden aber bei allen Ausgängen aus dem Kloster kontrolliert, damit sie kein Klostereigentum entwenden.

OKU wirbt um UOK-Mitglieder

Unterdessen hofft die konkurrierende Orthodoxe Kirche der Ukraine (OKU), dass die Regierung ihr das Höhlenkloster überlässt. Sie ernannte überraschend den ehemaligen Ordensmann der UOK, Abraham Lotysch, zum Vorsteher des Klosters. Er forderte die Mönche in einer Videobotschaft auf, zur OKU überzutreten und in der Abtei zu bleiben. Den Ausschluss der UOK aus der Lawra bezeichnete Lotysch als „einen Akt der Vorsehung Gottes“.

Die UOK vermeldete hingegen, dass das Kirchenoberhaupt Metropolit Onufrij gegen den abtrünnigen Geistlichen Sanktionen verhängt und ihm gemäß dem orthodoxen Kirchenrecht jede priesterliche Tätigkeit verboten habe.

Höhlenkloster Hauptsitz der UOK

Das Höhlenkloster befindet sich in Staatsbesitz, war aber an die UOK verpachtet. In dem Kloster hat die Leitung der UOK ihren Sitz, die lange dem Moskauer Patriarchat unterstand und sich erst im Mai 2022 von diesem lossagte.

Die zuständige ukrainische Behörde hatte kürzlich die UOK aufgefordert, das Höhlenkloster zum 29. März zur Gänze zu verlassen. Kulturminister Olexandr Tkatschenko begründete die Kündigung des Nutzungsvertrages der Kirche für das Kloster damit, dass diese gegen Regelungen verstoßen habe, indem sie etwa auf dem Klostergelände ohne Genehmigung Gebäude errichtet habe. Es stehen aber auch Vorwürfe der Kollaboration von UOK-Mitgliedern mit dem Moskauer Regime im Raum.