Deutschland

Straßenblockade: Jesuit muss zehn Euro Strafe zahlen

Wegen der Beteiligung an einer Straßenblockade hat das Amtsgericht im deutschen München am Dienstag den Nürnberger Jesuiten Jörg Alt (61) und zwei weitere Klimaaktivisten verurteilt.

Die Richterin sah laut Katholischer Nachrichten-Agentur (KNA) den Tatbestand der Nötigung erfüllt, wich aber beim Strafmaß vom Plädoyer der Staatsanwaltschaft deutlich nach unten ab. Pater Alt, der als Ordensmann über kein eigenes Einkommen verfügt, muss eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen a einen Euro zahlen.

Bei den beiden Mitangeklagten fiel die Summe jeweils etwas höher aus. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und erklärte im Anschluss, sie prüfe die Einlegung von Rechtsmitteln. Der Jesuit sagte, er freue sich über die Urteilsbegründung, da sei „viel Brauchbares“ dabei gewesen. Mit Alt wurden eine promovierte Ökotrophologin und ein Student der Geoökologie aus Bayreuth verurteilt.

Fahrbahn blockiert

Die Angeklagten hatten mit der Gruppe Scientist Rebellion am 28. Oktober 2022 neben dem Münchner Justizpalast eine Fahrbahn blockiert und sich nach jeweils zehnminütigen Kurzvorlesungen auf der Straße niedergelassen. Der Ordensmann klebte sich dabei mit einer Hand auf der Fahrbahn fest. Mit der Aktion wollten sie nach eigenem Bekunden Politik und Gesellschaft zu entschiedenerem Handeln gegen die Erderhitzung bewegen. Durch die Blockade wurde der Autoverkehr rund um den Stachus für etwa 90 Minuten beeinträchtigt.

Die Richterin ließ in ihrer Urteilsbegründung deutlich Sympathie für das Anliegen der Angeklagten durchklingen. Diese seien „hochgebildet“ und nähmen sich zweifellos eines der drängendsten Probleme der Gegenwart an. Ihre Aktion werde der Klimabewegung helfen. Auch in der Coronavirus-Krise habe sich gezeigt, dass es auf Bevölkerung und Politik Eindruck mache, wenn sich Wissenschaftler zu Wort meldeten.

Demokratiegebot höher gewichtet

Als Richterin sei sie aber an Recht und Gesetz gebunden. Einen rechtfertigenden Notstand habe sie nicht erkennen können. Bei der Abwägung habe sie das Demokratiegebot höher als das ebenfalls im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot gewichtet.

Die Richterin hob ausdrücklich auf den von den Angeklagten vorgebrachten Zeitdruck bei Klimaschutzmaßnahmen ab. Es könne durchaus sein, dass die Politik erst aufwache, wenn es zu spät sei. Deshalb könne man nicht von vornherein solchen Protestformen eine Rechtfertigung absprechen. Es sei noch nicht geklärt, bis zu welcher Dauer sie als noch nicht rechtswidrig gewertet werden könnten.

Die Angeklagten hatten in ihren Schlussworten darauf verwiesen, dass die deutsche Bundesregierung anhaltend ihren selbst eingegangenen Verpflichtungen zum Klimaschutz nicht nachkomme. Außerdem werde sich das Zeitfenster in wenigen Jahren schließen, und dann sei eine Krise planetaren Ausmaßes nicht mehr umzukehren.