Österreich

CoV-Maßnahmen in Gebetshäusern zu Ende

Die Coronavirus-Maßnahmen enden nun auch bei den Religionsgemeinschafen in Österreich. Die katholische Bischofskonferenz hebt genauso wie die Islamische Glaubensgemeinschaft mit 1. Juli alle Maßnahmen auf. Auch andere Religionsgemeinschaften haben keine CoV-Einschränkungen mehr.

Die Maßnahme der katholischen Kirche erfolgt im Gleichklang mit den staatlichen Regelungen, die zeitgleich enden. Ein entsprechender Beschluss wurde bei der Juni-Vollversammlung der Bischöfe in Mariazell gefasst, wie Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka am Freitag gegenüber Kathpress erklärte.

Regeln ohnehin ausgesetzt

Auf die kirchliche Praxis im Umgang mit den Coronavirus-Maßnahmen bringt dieser Beschluss freilich nahezu keine Änderung, weil schon seit 1. Juni vergangenen Jahres fast alle Regelungen ausgesetzt waren.

Mit dem jetzt erfolgten Beschluss der Bischofskonferenz wird die seit 16. April 2022 geltende Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste nun endgültig aufgehoben und außer Kraft gesetzt.

IKG, IGGÖ und Buddhisten heben Maßnahmen auf

Mit dem Auslaufen des Covid-19-Maßnahmengesetzes der Bundesregierung würden auch die Maßnahmen für die Islamische Glaubensgemeinschaft fallen, heißt es auf Nachfrage von religion.ORF.at. Auch die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) Wien und die Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft (ÖBR) bestätigten, dass alle CoV-Maßnahmen entsprechend der staatlichen Vorgaben aufgehoben werden.

Während der Coronavirus-Pandemie hatten alle gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften die staatlichen Maßnahmen mitgetragen und umgesetzt.

Evangelische auf Pandemie rechtlich vorbereitet

In der Evangelischen Kirche A.u.H.B gebe es derzeit schon keine speziellen kirchlichen Coronavirus-Verordnungen oder Coronavirus-Maßnahmen mehr, heißt es auf Nachfrage von religion.ORF.at. Generell sei darauf hinzuweisen, dass in der Evangelischen Kirche „ganz stark die Gemeindeautonomie zum Tragen kommt“.

Auch in der Pandemie hätten Pfarrgemeinden Maßnahmen – je nach unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten wie etwa der Größe des Kirchenraums „jeweils adäquat“ gesetzt. Während der Pandemie sei auch eine kirchliche Rechtsgrundlage geschaffen worden, die es künftig ermöglicht – sollte etwa eine gefährliche Situation durch eine neue Pandemie auftreten – „rasch notwendige, adäquate und auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmen zu treffen“.