Ein Sprecher des Kölner Landgerichts bestätigte am Mittwoch die geforderte Summe als Entschädigung für das der Frau zugefügte körperliche und seelische Leid. Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete über den Fall. Der Priester war im Februar 2022 vom Landgericht Köln zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Er hatte von 1993 bis 2018 neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht. Das jüngste Opfer war erst neun Jahre alt. Der Priester wurde inzwischen aus dem Klerikerstand entlassen – mehr dazu in Missbrauchstäter aus Klerikerstand entlassen.
Auf Verjährung verzichten
Der Fall der Klägerin sei strafrechtlich und zivilrechtlich verjährt, schrieb der Kölner Stadt-Anzeiger. Die Missbrauchstaten seien in den späten 1970er und frühen 1980er Jahren geschehen. Damit ein Schadenersatzprozess geführt werden kann, müsse das Erzbistum Köln auf die Einrede der Verjährung verzichten.
Das Kölner Landgericht hatte im Juni einem Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Kläger war in den 1970er Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden. Erzbischof Rainer Maria Woelki hatte in dem Fall entschieden, keine Verjährung geltend zu machen.